AGB

AGB Stand 31.10.2022

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der mg Logistics GmbH, nachfolgend: LetMeShip

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit LetMeShip, die über die von LetMeShip betriebene Buchungsplattform abgeschlossen werden. Die in Ziffer 24 diese AGB enthaltenen Sonderbedingungen gehen gelten für die den dortigen Regelungen unterfallenden Verträgen vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB.

Die Buchungsplattform ist unter der Internetadresse www.letmeship.com/de-ch/ online abrufbar. Diese AGB gelten unabhängig davon, über welche Bedienoberfläche die Buchungsplattform genutzt wird, sie gelten insbesondere auch dann, wenn der Zugriff auf die Buchungsplattform nicht über einen Browser, sondern mittels Softwareschnittstelle aus einem anderen Programm erfolgt.

Soweit LetMeShip mit Kenntnis des Kunden Unterfrachtführer mit der Durchführung eines Transportes beauftragt, gelten für den Transport deren Allgemeine Geschäfts- und Versicherungsbedingungen (siehe Ziffer 18) in der jeweils im Zeitpunkt des Auftrags geltenden Fassung neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip, soweit nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip ausdrücklich bestimmt ist, dass einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen der Unterfrachtführer nicht gelten und diese Bestimmungen jeweils ausdrücklich benannt sind. Bei Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers gilt die jeweils im konkreten Fall für LetMeShip günstigere Regelung.

  1. Verhältnis zu anderen Regelungen

Soweit die Regelungen dieser AGB von den gesetzlichen Regelungen oder anzuwendenden verbindlichen internationalen Abkommen abweichen, gehen die Regelungen dieser AGB vor. Im Übrigen finden die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen oder die jeweils einschlägigen Regelungen internationaler Abkommen Anwendung wie z.B. das Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)das Montrealer Übereinkommendas Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), etc..

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip und die einschlägigen Bedingungen der Zwischenfrachtführer gelten vorrangig vor etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur gültig, wenn LetMeShip sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht LetMeShip hiermit ausdrücklich.

  1. Buchungsvorgang und Vertragsschluss

Der Kunde hat über die Buchungsplattform die Möglichkeit, als Versender Verträge über die Erbringung von Transportdienstleistungen abzuschließen.

Die Plattform bietet eine Eingabemaske, in die der Kunde die für den Versand eines oder mehrerer Packstücke Versandspezifikationen (z.B. Abhol- und Zustellort, Maße, Gewicht, gewünschtes Abhol- und Zustelldatum) eingeben kann. Auf der Grundlage dieser Anfrage des Kunden listet LetMeShip verfügbare individuelle Versandkonditionen (insbesondere Preise, voraussichtliche Versanddauer) zu der Anfrage des Kunden auf, jeweils nebst jeweiligem je nach Versandart national und international tätigem Transport-, Kurier- und Expressunternehmen, das von LetMeShip als Zwischenfrachtführer beauftragt werden würde.

Durch Auswahl eines Listeneintrags und Betätigen des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber LetMeShip ab. Ein Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung von LetMeShip zustande. Die Zusendung eines Versandlabels für den jeweiligen Auftrag an den Kunden gilt als Auftragsbestätigung, dies gilt auch dann, wenn der jeweilige Zwischenfrachtführer Aussteller des Versandlabels ist.

Beförderungsverträge über die in Ziff. 5 vom Transport ausgeschlossenen Sendungen kommen nicht zustande.

LetMeShip und ihre Zwischenfrachtführer sind nicht verpflichtet, die Angaben des Versenders auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

  1. Zwischenfrachtführer

LetMeShip beauftragt mit der Durchführung der Transportdienstleistungen grundsätzlich das von dem Kunden gemäß Ziffer 3 dieser AGB ausgewählte Transportunternehmen als Zwischenfrachtführer.

  1. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen

Vorbehaltlich einer mit dem Versender individuell vereinbarten Spezialzustellung sind vom Transport folgende Sendungen ausgeschlossen:

  • die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
  • die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
  • deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert
  • deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
  • verbotene Gegenstände im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008, Art 3, Z 7.
    Zahlungsmittel, Telefonkarten und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente oder begebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
    Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Valoren, Edelsteine, Edelmetalle, echte Perlen, Briefmarken, Münzen);
  • Kraftfahrzeuge aller Art
  • lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
  • Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
  • Radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe (soweit sie die gesetzlichen Freigrenzen übersteigen)
  • Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und –munition)
  • Explosive Güter gem. Ziffer 1.1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in Seeschiffen
  • Drogen, auf die Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) vom 10.12.1969 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet.
  • Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter;
  • Mobiltelefone;
  • die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen);
  • Sendungen mit der Frankatur „unfrei“;

Für vom Transport ausgeschlossene Gegenstände kommt kein wirksamer Frachtvertrag zustande.

Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Versenders zum Transport angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht

Sendungen, für die eine Zollerklärung erforderlich ist, sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen. Für diese muss der Warenversand gewählt werden.

  1. Preise, Fälligkeit, Verzug des Kunden

Die jeweils vereinbarten Preise gelten für den Transport des oder der Packstücke mit den vom Kunden angegebenen Spezifikationen. Grundlage für die von LetMeShip berechneten und vertraglich vereinbarten Transportpreise sind die Angaben des Versenders im Buchungsvorgang.

Weichen die Spezifikationen des Versandgutes von den Angaben des Kunden im Buchungsvorgang ab, so schuldet der Kunde den Preis, der sich für die tatsächlichen Versandspezifikationen in der am Buchungstag geltenden Preisliste des jeweils vom Versender bezeichneten ergibt, sofern dieser höher ist als der im Buchungsvorgang berechnete Preis. In der Regel gewährt LetMeShip auch in diesem Fall der Nachberechnung einen Rabatt auf den Listenpreis, ein Anspruch des Kunden auf einen solchen Rabatt besteht aber nicht.

In den jeweils vereinbarten Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle, Steuern und andere Abgaben.

Die Zahlungen der vereinbarten Preise für den Transport sind sofort nach Abschluss der jeweiligen Buchung fällig. Abfertigungs-/Zollkosten nach erfolgter Abfertigung ohne Nachweis von Verzollungsdokumenten.

Zahlt der Kunde nicht binnen 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Eine Rechnung gilt nach drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Versender oder Empfänger beweist einen anderen Zugangszeitpunkt. LetMeShip ist verpflichtet, die Rechnung spätestens am auf das Rechnungsdatum folgenden Tage zu versenden.

Der Kunde ist bei Verzug zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses verpflichtet.

Eine Zustellung per Nachnahme ist ausgeschlossen.

  1. Aufwendungen

LetMeShip hat für folgende Leistungen pro Einzelfall Anspruch auf einen pauschalierten Aufwendungsersatz in der jeweils genannten Höhe, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:

  • Rechnungskorrektur aufgrund vom Kunden fehlerhaft angegebener Kundennummer: CHF 7,50
  • Rechnung in Papierform auf Wunsch des Kunden:
    CHF 2,50
  • Nachträgliche Buchungen, die nicht über das LetMeShip-Portal gebucht wurden: CHF 5,00
  • Aufwendungen für erfolgte Zollbelastungen seitens LetMeShip:
    CHF 2,50

Soweit LetMeShip im Zusammenhang mit dem Transport des oder der Frachtstücke des Kunden für hoheitliche Gebühren, Zölle, Steuern und andere Abgaben gegenüber Dritten haftet, müssen diese vollumfänglich durch den Kunden übernommen werden. Dies gilt nicht für Bußgelder, Strafzahlungen oder andere öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, deren Entstehen nicht dem Kunden zuzurechnen ist.

Ist eine Sendung unzustellbar, hat der Kunde hat alle mit der Rücksendung, Entsorgung entstehende Kosten zu tragen und LetMeShip von solchen Kosten freizustellen.

Im Übrigen hat LetMeShip Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Zusatzleistungen

Beauftragt oder veranlasst der Kunde weitere Aufwendungen oder Leistungen, wie z.B. Abliefernachweise, Versicherungen, Transporte bei Übergrößen, Erstellung einer Ausfuhranmeldung etc., so hat er LetMeShip die hierfür die von dem jeweiligen Zwischenfrachtführer berechneten Preise zu erstatten, die sich nach deren jeweils aktuellen Preisverzeichnissen der Zwischenfrachtführer richten.

Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten.

  1. Pflichten des Versenders

Der Kunde ist verpflichtet, zur vertraglich vereinbarten oder von LetMeShip avisierten Abholzeit selbst oder durch Dritte die Sendung versandfertig bereitzuhalten und an einem leicht zugänglichen Ort zu übergeben.

Das Gut ist vom Kunden so zu verpacken, dass bei gewöhnlichem Lauf der Dinge auch an Packstücken Dritter keine Schäden entstehen, soweit diese ebenfalls ordnungsgemäß verpackt sind.

Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktemZustand den gegenüber LetMeShip gemachten Angaben entsprechen und darf kein vom Transport ausgeschlossener Gegenstand im Sinne von Ziffer 5 sein.

Bei Waren, deren Wert CHF 15.- pro kg bzw. ein Stückgewicht von 24’000 kg und/oder CHF 360’000.- pro Fahrzeug übersteigt, ist der Wert unaufgefordert zu deklarieren.

Auf Verlangen von LetMeShip oder des von LetMeShip ggf. eingesetzten Zwischenfrachtführers ist der Versender zur Ausstellung eines Frachtbriefes verpflichtet. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung mit der üblichen Schreibweise im Bestimmungsland, im Transportauftrag und auf der Sendung anzugeben.

Sendungen, für die nur ein Postfach, eine Paketstation oder ähnliches Depot angegeben ist, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beförderung, LetMeShip bleibt aber vorbehalten, die Beförderung trotzdem durchzuführen.

Der Versender verpflichtet sich, LetMeShip und ihre Zwischenfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben.

Der Versender ermächtigt und bevollmächtigt LetMeShip zur Durchführung der Zollformalitäten. LetMeShip ist zur Erteilung einer Untervollmacht an den jeweils beauftragten Zwischenfrachtführer berechtigt. Der Versender ist verpflichtet, LetMeShip und den Zwischenfrachtführern unaufgefordert sämtliche zur Erledigung der Zollformalitäten erforderlichen Informationen zu erteilen und die hierzu erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Der Versender hat dem Frachtgut alle im Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen beizufügen und sicherzustellen, dass er alle geltenden und von ihm einzuhaltenden Zollvorschriften einhält und LetMeShip und deren Zwischenfrachtführern die notwendigen Informationen und Dokumente übergibt, die erforderlich sind, die Zollvorschriften während des Transports einzuhalten.

10. Transportpflicht

Der Kunde hat Anspruch auf Transport des jeweiligen Transportguts.

Ein Anspruch des Kunden auf Transport des Transportgutes besteht nicht, wenn der Empfänger eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ist, die in einer Sanktions- und Embargoliste der Schweizerische Eidgenossenschaft  oder  einer von der  Schweizerischen

Eidgenossenschaft als verbindlich anerkannten zwischen- oder überstaatlichen Organisation geführt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Transport des Transportgutes besteht ebenfalls nicht, wenn das jeweilige Transportgut eine vom Transport ausgeschlossene Sendung im Sinne dieser AGB (Ziffer 5) oder im Sinne der Nutzungsbedingungen für die Versandplattform ist.

  1. Laufzeiten

Die über LetMeShip ermittelten Sendungslaufzeiten sind in Arbeitstagen (Montag bis Freitag) angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist wird, z.B. bei Expresslieferungen, ausdrücklich vereinbart. Wird eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich vereinbart, beginnt diese mit der tatsächlichen Übernahme der Sendung durch LetMeShip oder den jeweiligen Zwischenfrachtführer, es sei denn, die Übernahme der Sendung verzögert sich aus Gründen, die LetMeShip oder der jeweilige Zwischenfrachtführer zu vertreten haben.

  1. Nichtannahme und Aussetzung des Transports

LetMeShip und ihre Zwischenfrachtführer sind berechtigt, Sendungen, bei denen ein Transportanspruch des Kunden nicht besteht, vom Transport auszuschließen, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben.

Dies gilt auch für Sendungen, von deren Inhalt oder Verpackung eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen, Transportmitteln oder Transportgüter ausgeht.

  1. Durchführung des Transports

LetMeShip und ihre Zwischenfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von etwaigen Angaben hierzu im Versandlabel.

Zulässige Maße und Gewichte ergeben sich aus dem vom Versender ausgewählten Leistungsumfang und der Versandart.

Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Versender erteilt werden, müssen nicht befolgt werden.

LetMeShip ist nicht verpflichtet, eine Sendung daraufhin zu überprüfen, ob diese vom Transport ausgeschlossene Gegenstände bzw. verderbliche oder temperaturempfindliche Güter enthält oder eine Zollerklärung benötigt.

  1. Inspektions- und Korrekturrecht

LetMeShip, ihre Zwischenfrachtführer, Reglementierte Beauftragte im Sinne der VO (EG) Nr. 2320/2002 und jede staatliche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendungen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist.

LetMeShip behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Versandlabel zu korrigieren. Die alleinige Haftung des Versenders für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.

  1. Zustellung

LetMeShip ist verpflichtet zur Ablieferung der Sendung an den Empfänger oder an Vertretungsberechtigte des Empfängers, wenn diese ihre Vertretungsmacht nachweisen. LetMeShip und ihre Zwischenfrachtführer können die Ablieferung der Sendung mit befreiender Wirkung für LetMeShip an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers an der im Auftrag angegebenen Empfangsadresse anwesende Person vornehmen, es sei denn, es bestehen offensichtliche Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser) können mit befreiender Wirkung an Beschäftigte der Einrichtung übergeben werden. Ist der Empfänger einer Sendung eine natürliche Person und kein Kaufmann, kann eine Ablieferung mit befreiender Wirkung auch an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen.

Wird bei einem Ablieferungsversuch in den Räumlichkeiten des Empfängers weder der Empfänger angetroffen noch eine Person, die den Empfänger vertritt und ihre Vertretungsberechtigung nachweisen kann und erfolgt auch keine anderweitige Ablieferung mit befreiender Wirkung, gilt dieser Ablieferungsversuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall erfolgt entweder eine Benachrichtigung des Empfängers über die fehlgeschlagene Ablieferung und es wird dem Empfänger eine Möglichkeit benannt, die Sendung binnen einer angemessenen Frist abzuholen oder es erfolgt ein weiterer Ablieferungsversuch. Dies richtet sich nach den Bedingungen des jeweils von LetMeShip beauftragten Zwischenfrachtführers.

Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers oder einer anderen Person, an die die Sendung mit befreiender Wirkung übergeben werden kann oder der digitalen Reproduktion einer solchen Unterschrift nachgewiesen werden.

Ist die Ablieferung der Sendung an den Empfänger oder einen Vertreter des Empfängers, der die Vertretung nachweisen kann, aus nicht von LetMeShip oder deren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Gründen nicht möglich, so gilt die Sendung als unzustellbar. LetMeShip ist berechtigt, unzustellbare Sendungen auf Kosten des Kunden an ihn zurückzubefördern. Der Kunde ist verpflichtet, auf Aufforderung von LetMeShip unzustellbare Sendungen unverzüglich an dem Ort abzuholen, an dem sie sich bestimmungsgemäß befindet.

Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Versender zurückgegeben werden, ist LetMeShip zur Öffnung berechtigt. Nimmt der Versender die Rücksendung nicht an oder ist eine Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich, kann LetMeShip die Sendung verwerten, vernichten oder veräußern. Übersteigt im Falle einer Verwertung der Verwertungserlös die Aufwendungen von LetMeShip, so hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe des Überschusses.

  1. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

Wird ein Betrag durch den Versender oder Empfänger nicht gemäß diesen Bedingungen bezahlt, behält LetMeShip sich das Recht vor, an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichem Gütern oder sonstigen Werten bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder zu verkaufen und den Erlös zur Begleichung der

Schulden zu verwenden. Restbeträge bleiben zahlbar.

Ist der Versender in Verzug, so kann LetMeShip nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung aller Forderungen erforderlich ist, freihändig verkaufen.

  1. Haftung des Versenders

Der Versender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die LetMeShip oder seinen Zwischenfrachtführern dadurch eintreten, dass der Versender vom Transport ausgeschlossene Sendungen (Ziff.5) zur Beförderung übergibt oder seinen Mitwirkungspflichten (Ziff. 9) schuldhaft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, es sei denn, der Versender hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

Die Ersatzpflicht schließt etwaige Bußgelder, Geldstrafen und Kosten zur Rechtsabwehr ein. Im Übrigen haftet der Versender für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seine schuldhaften Pflichtverletzungen entstehen, insbesondere bei Verletzung von Pflichten die sich aus diesen AGB ergeben, es sei denn, der Versender hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Die Haftung erstreckt sich auch auf Verhaltensweisen der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versenders und darauf, dass er berechtigt ist, den Transport der Sendungen auszuführen.

Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen Dritter frei, wenn und soweit solche Ansprüche darauf zurückzuführen sind, dass der Versender seine nach diesen Geschäftsbedingungen bestehenden Pflichten und Obliegenheiten verletzt hat oder Dritte Rechte an der Sendung geltend machen.

Bei Abweichungen ist der Versender LetMeShip zur Zahlung eventuell entstehender Mehrkosten verpflichtet.

  1. Haftung von LetMeShip

LetMeShip haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung der Sendung während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den nachfolgenden Absätzen:

LetMeShip haftet für Schäden, welche vom Zeitpunkt der Übernahme des Transportgutes bis zu seiner Ablieferung
nachgewiesenermassen, sei es durch LetMeShip selbst oder ihre Hilfsperson, absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichtes Verschulden wird wegbedungen.

Bemessung des Schadenersatzes
Bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes beschränkt sich der Umfang der Schadenersatzpflicht auf den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit seiner Übernahme zur Beförderung, maximal CHF 15.-/kg effektives Frachtgewicht der beschädigten oder in Verlust geratenen Ware, inklusive Transportentgelt. Die Haftung beträgt maximal CHF 40’000.- gesamthaft pro Ereignis. Zur Vergütung mittelbaren Schadens (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsausfall usw.) besteht keine Verpflichtung.

Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.

Wenn und soweit der vom Versender bezeichnete Unterfrachtführer unter bestimmten Bedingungen das Recht gewährt, den Frachtpreis ganz oder teilweise zurückzuverlangen, so tritt LetMeShip hiermit bereits im Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen den Unterfrachtführer an den Versender ab, soweit die vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen. Das gilt nicht für die unter Ziffer 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FedEx vorgesehene „Geld-Zurück-Garantie“. Die Regelung jener „Geld-Zurück-Garantie“ findet keine Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen LetMeShip und dem Versender, wenn FedEx als Unterfrachtführer beauftragt wird. Die Bedingungen, unter denen der Unterfrachtführer eine Frachtpreiserstattung gewährt, können bei LetMeShip eingesehen oder den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers direkt entnommen werden.

DHL Express

TNT

UPS

FedEX

Die Haftung von LetMeShip für Schäden vom Transport ausgeschlossener Sendungen (Ziff. 5) ist ausgeschlossen. LetMeShip haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Versender entstanden sind. Des Weiteren ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch unsachgemässen Verlad auf der Lastwagenfläche durch Hilfspersonen des Versenders, durch Bruchschäden infolge normaler Erschütterungen, durch Bruch der Produkte in sich selbst, durch Beschädigungen oder Manki bei Gütern, die in verschlossenen oder äusserlich unbeschädigten Kisten, Kartons oder Behältern transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte, durch Kratz-, Schramm-, Druck- und Scheuerschäden, Email- und Farbabsplitterung, Politurrisse sowie das Lösen von geleimten Teilen und Furnieren, die durch böswillige Beschädigung durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass LetMeShip eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.

Der Ersatz aller über den direkten Schaden hinaus gehender Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und Folgekosten, wie rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahmen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Daneben bestehen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen, z.B. für den internationalen Warentransport wie
§§ 425 Abs. 2, 427, 432 S. 2 HGB, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 CMR. Ebenso
haftet LetMeShip nicht für Schäden durch Überprüfung einer Sendung, soweit die Überprüfung rechtlich gestattet ist.

LetMeShip haftet nicht für ein Handeln oder Unterlassen des Kunden oder der Zollbehörden.

Die Haftungsbefreiungen und/oder Begrenzungen hinsichtlich unmittelbarer oder mittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt oder grobfahrlässig oder vorsätzlich eine wesentliche vertragliche Pflicht durch LetMeShip verletzt wurde. Wesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Versenders schützen, d. h. die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Versender regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). LetMeShip haftet auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wozu insbesondere die von LetMeShip eingesetzten Zwischenfrachtführer zählen.

Die Angabe des Sendungswertes gegenüber LetMeShip dient neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den Transport der Sendung zur Prüfung der Wertgrenze und für Zollzwecke. Sie stellt jedoch weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Versenders an der Sendung dar.

Der Versender kann, je nach ausgewählter Versandart, durch Zahlung eines entsprechenden Zusatzentgeltes eine Transportversicherung abschließen oder LetMeShip beauftragen, zu Gunsten des Versenders und auf dessen Rechnung eine entsprechende Versicherung einzudecken. Die Versicherung deckt das Interesse des Versenders an der jeweiligen bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung. Im Zweifel gelten die Versicherungsbedingungen des jeweiligen, als Zwischenfrachtführer eingesetzten Transportunternehmens, die über die Multi-User-Plattform eingesehen werden können.

  1. Geltendmachung von Ansprüchen

Schadensanzeigen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen und bei gesondert versicherten Sendungen unverzüglich nach Ablieferung in Textform im Buchungsportal erfolgen. Der entstandene Schaden ist konkret zu bezeichnen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

19. Schadenvorbehalt – Geltendmachung von Ansprüchen

Beschädigungen oder fehlende Waren (Verlust) müssen sofort und in Anwesenheit des Chauffeurs auf dem Lieferschein mit einem Vorbehalt angebracht werden. Für äusserlich nicht erkennbare Schäden ist spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung, den Tag der Ablieferung miteingerechnet, im Buchungsportal schriftlich Anzeige zu erstatten.

Wird die Sendung nicht abgeliefert, muss die Schadensanzeige unverzüglich erfolgen, sobald das Gut als verloren zu betrachten ist. Das ist der Fall, wenn es weder innerhalb der Lieferfrist, noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der  Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig Tage beträgt.

Damit LetMeShip einen Schadensersatzanspruch prüfen kann, muss der Versender LetMeShip oder auf Anweisung von LetMeShip dem jeweiligen Zwischenfrachtführer Inhalt, Versandkartons und Verpackung der Sendung zwecks Inspektion zur Verfügung halten.

  1. Abtretung und Aufrechnung

Der Versender ist nicht berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen LetMeShip zustehen, an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen LetMeShip ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Soweit LetMeShip dem Kunden auf Schadensersatz haftet, tritt der Kunde hiermit etwaige, ihm aus dem haftungsbegründenden Sachverhalt gegen Dritte zustehende Ansprüche im voraus an LetMeShip ab.

  1. Verjährung

Alle Ansprüche wegen des Transportes verjähren gem. Art.452 und 454 OR bzw. im Falle grenzüberschreitender Beförderung nach den jeweiligen Übereinkommen (z. B. Art. 32 CMR). Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den vorstehenden Verjährungsfristen unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  1. Datenschutz

LetMeShip gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. LetMeShip ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllen zu können. LetMeShip gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (revDSG 2023). Weitere Einzelheiten folgen aus der Datenschutzerklärung.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag resultierende Streitigkeiten ist das materielle Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anzuwenden, soweit rechtlich zulässig.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Handelsgericht Bern.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

  1. Sonderbedingungen LetMeShip SaaS

Für Kunden mit einem Vertrag „LetMeShip SaaS“ gelten folgende
Abweichungen und Ergänzungen:

Der Abschluss eines Vertrages „LetMeShip SaaS“ setzt voraus, dass der Kunde bestehende Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Transportunternehmen unterhält, mit denen LetMeShip kooperiert (im Folgenden: Vertragsunternehmen).

Soweit aufgrund der Eingaben des Kunden auf der Buchungsplattform die Versandkonditionen eines Vertragsunternehmens des Kunden angezeigt werden, liegt diesen Konditionen die jeweilige Rahmenvereinbarung des Kunden mit dem Vertragsunternehmen zugrunde.

Initiiert der Kunde beim Buchungsvorgang eine Bestellung bei einem Vertragsunternehmen, gibt er damit abweichend von Ziffer 3 dieser AGB kein Angebot gegenüber LetMeShip ab, sondern eine Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragsunternehmen. LetMeShip fungiert in diesem Fall als Erklärungs- und Empfangsbote für den Kunden und für das Vertragsunternehmen.

Abweichend von Ziffer 2 dieser AGB gelten für so zustande gekommene Verträge (im Folgenden: SaaS-Frachtverträge) mit dem Vertragsunternehmen die AGB des Vertragsunternehmens vorrangig vor diesen AGB.

Ziffer 4 dieser AGB findet auf SaaS-Frachtverträge keine Anwendung, da das Vertragsunternehmen bei solchen Verträgen unmittelbar als Frachtführer gegenüber dem Kunden fungiert.

Bei SaaS-Frachtverträgen schuldet LetMeShip keinen Transport der Sendung, sondern die automatisierte Übermittlung der jeweiligen Erklärungen des Kunden und des Vertragsunternehmens über IT- Schnittstellen. LetMeShip haftet im Falle einer fehlerhaften oder unterbliebenen Übermittlung der jeweiligen Erklärungen wegen technischer Nichterreichbarkeit der von den jeweiligen Vertragsunternehmen bereitgestellten IT-Infrastruktur nur, wenn LetMeShip oder deren Erfüllungsgehilfen die technische Nichterreichbarkeit zu vertreten haben. Die Vertragsunternehmen gelten nicht als Erfüllungsgehilfen von LetMeShip.

Abweichend von Ziffer 8 dieser AGB können im Rahmen von SaaS- Frachtverträgen auch Samstags-, Sonn- und Feiertagsabholungen vereinbart werden.

Soweit in einem SaaS-Vertrag abweichende Regelungen getroffen wurden, gehen diese Regelungen den Regelungen dieser AGB, auch denen dieser Ziffer 24, vor.

Im Übrigen gelten die in diesen AGB in Bezug auf Zwischenfrachtführer enthaltenen Regelungen sinngemäß in Bezug auf das Vertragsunternehmen, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragsunternehmens keine anwendbare Regelung enthalten.