Im vierten Teil unserer Brexit-Newsreihe stellen wir Ihnen einige Hilfsmittel und Infoblätter vor, die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt wurden. So können Sie weiterhin mit Leichtigkeit die Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien aufrechterhalten.
Das Vereinigte Königreich verließ die Europäische Union am 31. Januar 2020 und ist nun offiziell ein Drittland der EU. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020.
Während der Übergangszeit gibt es keine Auswirkungen auf Steuern und Zölle.
Für die Zeit nach dem 1. Januar 2021:
Großbritannien und die EU verhandeln immer noch über die Bedingungen eines Post-Brexit-Abkommens, aber ein “No-Deal”-Szenario bleibt eine Möglichkeit. In jedem Fall wird der Austritt Großbritanniens ab dem 1. Januar 2021 schwerwiegende Folgen für die Logistikströme haben. Alle Beteiligten müssen sich darauf vorbereiten.