Sie möchten Waren aus dem Ausland importieren? Dann beachten Sie dabei folgende Tipps zum Warenimport:
Im Regelfall benötigt man keine Gehnehmigungen für die Einfuhr von Waren, jedoch gibt es für bestimmte Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern Einfuhrgenehmigungspflichten und zum Teil auch mengenmäßige Beschränkungen (z. B. im Textil- und Stahlsektor). Anhand der Einfuhrliste muss jeweils geprüft werden, welche Waren betroffen sind. Genehmigungsbehörden sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (für Waren der gewerblichen Wirtschaft) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (für landwirtschaftliche Erzeugnisse).
Bestimmte Erzeugnisse dürfen generell nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Bundesrepublik Deutschland vermarktet werden. Dies gilt gleichermaßen für heimische wie importierte Waren. Beispielsweise gibt es international geschützte – weil vom Aussterben bedrohte – Tier- und Pflanzenarten. Demzufolge dürfen z. B. bestimmte Lederwaren nicht oder nur bedingt importiert werden.
Es gibt diverse Einfuhrpapiere für den Warenimport. Beispielsweisel benötigen Sie von ausländischen Lieferanten eine Handelsrechnung. Außerdem ist eine Einfuhranmeldung bei der Überführung von Waren notwendig. Hierfür bedarf es einer Zollanmeldung, die gleichzeitig als Zollantrag gilt. Diese können Sie in der Regel elektronisch abgeben. Bei Warensendungen bis zu einem Wert von 1.000 EUR ist die mündliche Zollanmeldung ausreichend.
Ihre erste Importsendung steht an und Sie haben Fragen dazu bzw. zu unseren Produkten? Unser Vertriebsteam berät Sie gern und gibt Ihnen die besten Versandraten! Sie erreichen unser Team unter 040 7344566 22 oder per mail unter vertrieb@letmeship.com
Wenn während der Versandbuchung Ihres Warenimports Fragen aufkommen wie beispielsweise zu den Einfuhrpapieren, hilft Ihnen auch gern unser Customer Service weiter. Sie erreichen unser Team montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter 040 7344566-33.