Türkei ändert Namen im internationalen Sprachgebrauch – Auswirkungen auf Handelsdokumente

Seit dem 1. Juni 2022 heißt die Türkei im offiziellen internationalen Sprachgebrauch Republic of Türkiye statt Turkey. Vorausgegangen war ein offizieller Antrag des türkischen Außenministeriums bei den Vereinten Nationen. Nach einer Übergangsphase, in der sowohl Türkiye und Turkey verwendet werden konnten, akzeptieren die türkischen Zollbehörden nur noch Handelsdokumente mit der neuen Bezeichnung.

Was ändert sich für Versender in die Türkei?

Die Änderung der offiziellen internationalen Landesbezeichnung von Turkey zu Türkiye war schon seit langem geplant und wurde seit 2021 durch die türkische Regierung vorangetrieben. Für Versender, die Waren aus der EU in die Türkei exportieren, brachte diese Änderung bislang keine Neuerungen, da vorerst auch die alte Bezeichnung auf Handels- und Versanddokumenten zulässig blieb. Die entsprechenden Übergangsregelungen sind nun jedoch ausgelaufen.

Auf allen Versandunterlagen muss nun zwingend die Bezeichnung Republic of Türkiye oder Türkiye genannt werden, um die Einfuhrabfertigung beim türkischen Zoll nicht zu gefährden. Bei Sendungen mit falsch ausgestellten Dokumenten kann es zu Laufzeitverzögerungen oder Ablehnungen durch den Zoll kommen. Dies gilt für alle:

  • Versanddokumente
  • Ursprungszeugnisse
  • Warenverkehrsbescheinigungen
  • Carnet A.T.A.

Vordrucke der zollrelevanten Handelsdokumente findest du in deinem Kundenaccount.

Warenverkehrsbescheinigungen A.TR

Da der Name des Ziellandes in der Regel manuell eingetragen werden muss, müssen Versender nur darauf achten, jetzt immer die neue Bezeichnung zu nutzen. Eine Besonderheit stellt jedoch die Warenverkehrsbescheinigung A.TR dar. Da dieses Formular nur im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei genutzt wird, ist der Ländername Türkei bzw. Turkey hier in Feld 4 bereits vorgedruckt.

Zwingend erforderlich ist die Angabe der Bezeichnung Türkiye in den Feldern 3 (Empfänger) und 6 (Bestimmungsstaat), die beide durch den Versender ausgefüllt werden müssen. Ob die Landesbezeichnung im vorgedruckten Feld 4 ebenfalls geändert werden muss, ist nicht klar, da es dazu widersprüchliche Äußerungen von Carriern und den türkischen Zollbehörden gibt. Jedoch verlangen einzelne Carrier sicherheitshalber eine Änderung des vorgedruckten Landesnamens, so dass wir dir empfehlen, die Bezeichnung zu ändern:

  • Den Ländernamen Türkei oder Turkey durchzustreichen und die Bezeichnung Türkiye leserlich zu ergänzen
  • Ermächtigte Ausführer müssen diese Ergänzung mit ihrem Sonderstempel versehen
  • Alle anderen Ausführer müssen die Ergänzung paraphieren

Es kann sein, dass einzelne Carrier weitere oder andere Vorgaben machen wie z. B., dass alle Ausführer die Änderung paraphieren müssen. Informiere dich am besten vor deinem Versand bei deinem LetMeShip-Kundenberater oder deinem Carrier.