Verbindliche Zolltarifauskunft für Warenimporte in die EU

Wer Waren in die EU importiert, muss in der Einfuhranmeldung eine 11-stellige Zolltarifnummer angeben. Anhand dieses Codes lassen sich u. a. die Warenart und die anzusetzenden Zoll- und Steuersätze feststellen. Die Zolltarifnummer ist entscheidend, damit die Ware in den korrekten Zolltarif eingereiht werden kann. Sie hat also direkte Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Zollabgaben. Es ergeben sich aus ihr auch eventuell notwendige Unterlagen, die bei der Abfertigung vorgelegt werden müssen oder Kontingentregeln. Eine falsche Zolltarifnummer kann im Falle einer Überprüfung zu deutlichen Mehrkosten und im ungünstigsten Fall auch zu Bußgeldern führen.

Die verbindliche Zolltarifauskunft: Wofür man sie braucht und was es sonst zu wissen gibt

Das System der Zolltarifnummern wurde durch die Welthandelsorganisation entwickelt und gilt in all ihren Mitgliedsstaaten. Sie setzen sich aus dem international einheitlichen sechsstelligen HS-Code, der zweistelligen kombinierten Nomenklatur der EG, einem zweistelligen Zahlensatz zur Verschlüsselung gemeinschaftlicher Zollmaßnahmen (TARIC-Code) und schließlich einer elften Stelle für Zwecke der nationalen Zollbehörden zusammen. 

Schon um die Gesamtkosten deines Imports umfassend kalkulieren zu können, empfiehlt es sich also, die Zolltarifnummer im Vorfeld zu ermitteln. Eine Aufgabe, die ihre Tücken hat. Zwar führt die europäische Zollverwaltung ein zentrales Verzeichnis, in dem die Nummer nachgeschlagen werden kann. Doch sind die Zollbeamten nicht daran gebunden und können anhand der Warenbeschreibung zu einer anderen Einschätzung gelangen.

Insbesondere wenn regelmäßig die gleiche Ware importiert wird, hilft eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) dabei, die eigenen Kosten belastbar zu kalkulieren und Zeit zu sparen.

Was eine vZTA ist, wer sie wie und wo beantragen kann und worauf dabei zu achten ist, erfährst du in diesem FAQ.


Zolltarifsauskunft

Was regelt eine vZTA?

Eine verbindliche Zolltarifauskunft gibt rechtsverbindlich an, wie eine Ware ab Gültigkeitstag in den gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union eingereiht wird. Wichtig ist, dass die sich aus dem Zolltarif ergebenden tatsächlichen Maßnahmen nicht Gegenstand der vZTA sind. Ändert sich z. B. für eine Zolltarifnummer der Zollsatz, nachdem die vZTA erteilt wurde, ergibt sich kein Anspruch auf den ursprünglichen Zollsatz.

Wer kann eine vZTA beantragen?

Jede juristische Person, die über eine EORI-Nummer verfügt..

Wo kann die vZTA beantragt werden?

Grundsätzlich bei jeder Zollbehörde innerhalb der Europäischen Union. Zuständig ist jedoch jeweils die Zollbehörde des Mitgliedstaates, in dem der Antragssteller seinen Sitz hat oder in dem die vZTA verwendet werden soll. In Ausnahmefällen kann ein Antrag bei einer anderen als der zuständigen Zollbehörde gestellt werden.

Sind alle nationalen Zollbehörden an eine vZTA gebunden?

Es spielt keine Rolle, in welchem Mitgliedsstaat die vZTA erteilt wurde. Alle nationalen Zollbehörden innerhalb der EU sind daran gebunden. Es darf nur abgewichen werden, wenn im Rahmen einer Prüfung festgestellt wird, dass die Eintarifierung offensichtlich falsch ist bzw. sich nicht die entsprechende Ware in der Sendung befindet.

Was wird für den Antrag benötigt?

Für jede Warenart ist ein separater elektronischer Antrag zu stellen. Pauschale Anträge für Kollektionen, Warensendungen o. ä. sind nicht möglich. Jeder Antrag muss die Anschrift des Antragstellers, eine Warenbeschreibung sowie die gewünschte Nomenklatur (achtstellige, zehnstellige oder elfstellige Tarifnummer) enthalten. Zudem müssen jedem Antrag Warenmuster oder -proben beigefügt sein. Unter Umständen reicht es aus, Fotos, technische Zeichnungen, Prospekte etc. bereitzustellen.

Wie viel Zeit muss für die Beantragung eingeplant werden?

Liegen alle erforderlichen Angaben und Voraussetzungen vor wird der Antrag geprüft und die vZTA i. d. R. unverzüglich erteilt. Wird die Zolltarifauskunft nicht innerhalb von 120 Tagen erteilt, müssen die Zollbehörden den Antragssteller über die Gründe für die Verzögerung informieren und angeben, wann die vZTA voraussichtlich erteilt wird.

Wie lange ist eine vZTA gültig?

Grundsätzlich drei Jahre ab Ausstellung. Antragsteller sollten jedoch beachten, dass sich bei einer elfstelligen Zolltarifnummer die Unterteilungen, die über die achte Stelle hinausgehen, zum Jahreswechsel ändern können und die Zolltarifauskunft dann ungültig wird. Inhaber der vZTA sollten diese daher regelmäßig auf ihre Gültigkeit prüfen.

Wer ist der Inhaber der vZTA?

Inhaber ist die juristische Person, die eine vZTA beantragt hat oder in deren Namen sie beantragt wurde. Nur der Inhaber ist berechtigt, die erteilte vZTA zu verwenden.


Zollanmeldung über eine vZTA

Müssen Zollbehörden bei der Zollanmeldung über eine vZTA informiert werden?

Ja, in der Zollanmeldung muss unter Nennung der Referenznummer der vZTA-Entscheidung auf eine vorhandene verbindliche Tarifauskunft hingewiesen werden. Außerdem muss zum Beispiel anhand von Artikelnummern glaubhaft gemacht werden, dass es sich bei der angemeldeten und gestellten Ware tatsächlich um die in der vZTA beschriebene Ware handelt. Das Recht der Zollbeamten zur Überprüfung der Ware bleibt davon unberührt.

Was passiert, wenn es sich bei der gestellten Ware nicht um die in der vZTA beschriebene Ware handelt?

In diesem Fall wird die Ware in den korrekten Zolltarif eingereiht. Zudem liegt es im Ermessen der Zollbehörden, ob zusätzliche Bußgelder verhängt werden. Im Wiederholungsfall oder bei einer offensichtlichen Täuschungsabsicht ist sicher mit einem Bußgeld zu rechnen.

Können bereits erteilte vZTA eingesehen werden?

Die EU hat eine zentrale vZTA-Datenbank eingerichtet, in der alle nicht vertraulichen Angaben abgerufen werden können. Ähnlich wie die bei der europäischen Zollverwaltung abrufbaren Zolltarifnummern können die Angaben in der vZTA-Datenbank nur der Orientierung dienen und sind außer für den Inhaber der jeweiligen vZTA nicht rechtsverbindlich.

Zeit- und Kostenersparnis dank verbindlicher Zolltarifauskunft

Du siehst, eine verbindliche Zolltarifauskunft bietet dem Inhaber einige Vorteile. So lassen sich Kosten besser kalkulieren und die Zollfreigabe erfolgt i. d. R. schneller:

Zeitersparnis

Aus der Eintarifierung im Rahmen der vZTA ergeben sich die notwendigen Unterlagen und eventuelle Sonderbestimmungen wie Kontingente und Sondergenehmigungen. Unterlagen können also rechtzeitig eingeholt werden. Zudem muss die korrekte zolltarifliche Einreihung nicht mehr ermittelt werden, was mitunter durchaus zeitaufwendig sein kann.

Kostenersparnis und -transparenz

Je nach Warengruppe können günstigere Zollsätze in Anspruch genommen werden, wenn Kontingente beantragt werden. In jedem Fall lassen sich die tatsächlichen Kosten im Vorfeld besser kalkulieren, da feststeht, in welchen Zolltarif die Ware eingereiht wird. So lässt sich die genaue Höhe der zu zahlenden Abgaben leichter berechnen.

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