Brexit: UK führt neues Import Control System ab 2024 ein

Bereits fünfmal hat die britische Regierung seit dem Brexit die Einführung eines neuen Border Control Systems für Importe aus der EU verschoben. Am 31. Januar 2024 ist das Import Control System nun in Kraft getreten. Doch was bedeutet das neue System für deutsche Firmen und deren Export nach UK?


Brexit EU Großbritanien

Seit dem Ende der Brexit-Übergangszeit am 31. Dezember 2020 wird erwartet, dass das Vereinigte Königreich vollständige Grenzkontrollen für Importe aus der EU einführen würde, die im Wesentlichen mit den bestehenden Regelungen für Importe aus anderen Ländern übereinstimmen. Trotz wiederholter Ankündigung wurde dieser Prozess bislang nicht umgesetzt, da negative wirtschaftliche Folgen für britische Unternehmen und eine Unterbrechung der Warenlieferketten befürchtet wurden. Daher unterliegen Warenausfuhren in die EU seit 2021 zwar den vollständigen EU-Grenzkontrollen; dasselbe gilt jedoch nicht für Wareneinfuhren aus der EU. Mit der Einführung des neuen Border Target Operating Model ab 2024 sollen für alle Importe unabhängig vom Herkunftsland dieselben Zoll-Bestimmungen gelten. Die bestehenden Bestimmungen zum Warengrenzverkehr zwischen Nordirland und der Republik Irland bleiben davon unberührt.

Das neue Border Target Operating Model

Das neu entwickelte Modell gilt als Abschluss des seit April 2022 laufenden Prozesses, vollständige Zollkontrollen für jeden Warenverkehr mit der EU einzuführen. Ein wesentlicher Bestandteil sind neue Anforderungen, Zolldokumente zukünftig digital an die Zollbehörden zu übermitteln, um Prozesse zu verschlanken, Importkontrollen zu vereinfachen und Kosten und Aufwendungen bei den Unternehmen zu reduzieren; ähnlich dem auf Seiten der EU geltenden ICS2.

Was gilt aktuell für EU-Importe und was ändert sich?

Grundsätzlich gelten dieselben Bestimmungen, wie für alle anderen Länder, jedoch mit zwei Ausnahmen:

  • Bislang müssen keine Summarischen Eingangsmeldungen abgegeben werden
  • Gesundheitszertifikate und Gesundheitschecks beim Import von Agrar- und Lebensmittelprodukten sind nicht notwendig

Beide Ausnahmeregeln entfallen mit dem neuen System. Für Importe gelten dann neue zusätzliche Dokumentations- und Kontrollpflichten. Darüber hinaus müssen alle für den Zoll relevanten Informationen zukünftig digital übermittelt werden; im Falle von Agrar- und Lebensmittelprodukten über das System IPAFFS (Import of products, animals, food and feed system) mit einer Frist von 48 Stunden vor der Gestellung beim Zoll.

Umstellung in drei Stufen

Die Umstellung auf das neue Import Control System ist in drei Stufen bis Ende 2024 geplant; ein Zeitplan der von britischen Wirtschaftsvertretern und Logistikverbänden als ambitioniert betrachtet wird. Insbesondere aufgrund der Unterhauswahlen 2024 war der innenpolitische Druck auf die Regierung, das Thema abzuschließen jedoch immer weiter gestiegen.

  • 31. Januar 2024: Einführung einer Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nicht-tierischen Ursprungs mit mittlerem Risiko aus der EU.
  • 30. April 2024: Einführung von dokumentarischen und risikobasierten Nämlichkeits- und Warenkontrollen bei tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nichttierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU.
  • 31. Oktober 2024: Summarische Eingangsmeldungen für EU-Importe werden obligatorisch. Parallel dazu wird ein reduzierter Datensatz für Importe eingeführt. 

Neue Risikogruppen für Agrar- und Lebensmittelprodukte

Mit der zweiten Import Control System-Stufe werden Agrar- und Lebensmittelprodukte in Risikogruppen klassifiziert: niedrig, medium und hoch. Von der Kategorisierung in eine dieser Gruppen sind die Auswirkungen von der Art der Güter abhängig. Bei Waren mit geringem Risiko wird die Importlast grundsätzlich verringert. Es können jedoch bei Verdacht auf ein erhöhtes Risiko Untersuchungen angeordnet und Gesundheitszertifikate angefordert werden. Europäische Firmen, die Produkte aus dieser Kategorie in das Vereinigte Königreich exportieren, profitieren daher von den neuen Bestimmungen.

Für Waren mit mittlerem und hohem Risiko gelten hingegen strengere Einfuhrbestimmungen, was den Aufwand für Exporte nach UK im Vergleich zu den geltenden Einfuhrbestimmungen erhöht. Produkte der mittleren Kategorie unterliegen ab 31. Januar 2024 nicht nur neuen Gesundheitschecks und Nämlichkeitskontrollen. Importeure müssen ebenfalls ein Gesundheitszeugnis vorlegen, ausgestellt von der zuständigen Behörde im Ursprungsland der Waren. In diese Kategorie fallen insbesondere Fleisch, Molkerei- und Fischprodukte.

Einzelne Produkte, denen ein hohes gesundheitliches Risiko zugeschrieben wird, mussten bereit vor dem 31. Januar Gesundheits-, Nämlichkeits- und Warenkontrollen durchlaufen. Die Liste der Produkte in dieser Kategorie wurde jedoch zum 30. April 2024 deutlich erweitert.


Import KontrollSystem

Auswirkungen auf den Sammelgutverkehr für Agrar- und Lebensmittelprodukte

Beim Sammelgutverkehr werden verschiedene Produkte in einer „gemischten Ladung“ transportiert. Dieser häufig günstigere und effizientere Transport könnte zukünftig für Agrar- und Lebensmittelprodukte jedoch nicht mehr sinnvoll sein. Denn andere Güter der Ladung wären dann von eventuellen Verzögerungen an den Grenzkontrollen ebenfalls betroffen. Vermutlich werden Transporte von Waren speziell der mittleren Risikogruppe dann teurer.

Worauf deutsche Exporteure sich einstellen sollten

Ob sich etwas und was sich für Exporteure ändert hängt stark davon ab, welche Produkte in das Vereinigte Königreich exportiert werden. Unmittelbar ändert sich tatsächlich wenig, da die neu geforderten Zolldokumente – speziell die Summarische Eingangsmeldung – und Gesundheitsdokumente entweder durch den Importeur im Vereinigten Königreich, durch das befördernde Unternehmen oder im Auftrag des zuständigen britischen Zollamts erstellt werden. Um hier jedoch Verzögerungen zu vermeiden, sollten ausführende Unternehmen sicherstellen, dass ihren Handelspartner alle notwendigen Informationen vorliegen, insbesondere über Ursprung, Gewicht und Tier- oder Pflanzenart der Ware.

Direkt tätig werden müssen Firmen, die Agrar- und Lebensmittelprodukte der mittleren Risikokategorie nach Großbritannien exportieren. Denn die seit dem 31. Januar 2024 erforderlichen Gesundheitszeugnisse müssen durch den Exporteur bei den zuständigen deutschen Stellen beantragt und dem britischen Importeur zur Verfügung gestellt werden.

Zu beachten ist in jedem Fall die digitale Notifizierungsfrist von 48 Stunden, d. h. dass alle relevanten Informationen und Dokumente spätestens 48 Stunden vor der Gestellung der Ware beim britischen Zoll digital über die entsprechenden Systeme an die Zollbehörden übermittelt werden müssen. Unter Umständen kann es auch für den Exporteur ratsam sein, sich bei IPAFFS zu registrieren.

Des Weiteren sollten Firmen, die Export-Geschäfte mit Großbritannien machen, mit Verzögerungen bei den Grenzabfertigungen rechnen, sobald die neuen Regeln in Kraft treten; also speziell im ersten, zweiten und vierten Quartal 2024. Verzögerungen die womöglich Folgen haben können für Lieferzeiten und eventuell auch Zahlungsfristen.


Weitere Informationen: CEP Research, Government UK, House of Commons