Zuletzt aktualisiert am 30. Oktober 2026
Wer Waren in die EU importiert, kommt an der digitalen Einfuhrzollanmeldung nicht mehr vorbei. Seit der Einführung des Einfuhrkontrollsystems ICS2 müssen die wichtigsten Daten zu einer Sendung elektronisch beim Zoll vorliegen, bevor die Ware ankommt. Dieser Artikel erklärt, was sich dadurch für Ihre Zollanmeldung Import ändert, wer welche Daten liefern muss und was Sie beim Versand konkret tun sollten.
Einfuhrzollanmeldung und ICS2: zwei Dinge, die oft verwechselt werden
Die Einfuhrzollanmeldung ist die Erklärung, mit der Sie Waren zur Einfuhr in den freien Verkehr der EU anmelden. ICS2 ist etwas anderes: ein Sicherheits- und Risikosystem. Es verlangt Vorabinformationen zu jeder Sendung, etwa die Entry Summary Declaration (ENS) mit Frachtdaten und eine Warenbeschreibung. Ziel ist, dass der Zoll verdächtige Sendungen erkennt, bevor sie ankommen.
ICS2 ersetzt die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr also nicht. Es kommt zusätzlich hinzu, und genau deshalb lohnt sich ein sauberer Datensatz schon bei der Buchung.
Warum der Zoll die Daten früher haben will
Das Volumen im Zoll ist in den letzten Jahren stark gestiegen, vor allem durch den E-Commerce. Mit früh vorliegenden Daten kann der Zoll gezielt steuern:
- Gefährliche oder auffällige Sendungen werden vor der Ankunft geprüft.
- Falsche oder fehlende Angaben lassen sich vor der Zollbeschau korrigieren, nicht erst danach.
- Die Warenbeschreibung ist für Zollbehörden und eine mögliche Warenkontrolle die Grundlage.
Wer muss die Daten liefern?
Die rechtliche Pflicht zur Abgabe der ENS liegt beim Beförderer. Als Versender müssen Sie die nötigen Informationen aber aktiv bereitstellen oder auf Nachfrage liefern. Oft entscheidet genau das über eine reibungslose Abfertigung.
Eine gute Vorbereitung betrifft vor allem die Warenbeschreibung. Dafür brauchen Sie eine korrekte Zolltarifnummer.
Zollanmeldung Import: Was Sie vorab bereithalten sollten
Damit die Zollanmeldung Import beim ersten Mal durchläuft, sollten folgende Angaben vollständig vorliegen:
- EORI-Nummer von Absender und Empfänger. Ohne gültige EORI lehnt der Zoll ab.
- Warenwert, präzise Warenbeschreibung und HS-Code (Zolltarifnummer)
- Rechnung mit Warenwert und Herkunft. Die Proforma-Rechnung dient bei Sendungen ohne Verkaufsrechnung als Grundlage.
- Weitere Papiere je nach Ware und Zielland
Was LetMeShip bei der Buchung für Sie übernimmt
Wir senden die digitalen Versanddokumente bereits bei der Buchung an unsere Versandpartner. Die Umstellung für DHL, FedEx und UPS ist abgeschlossen. Im Buchungsprozess bedeutet das:
- Zollrelevante Pflichtfelder werden abgefragt, bevor Sie buchen.
- Aufträge lassen sich speichern und später vervollständigen.
- Die ABD können Sie direkt über LetMeShip erstellen.
- Zollrechnungen werden automatisch erstellt.
- Fehlende oder falsche Angaben werden bei der Eingabe markiert, nicht erst beim Carrier.
Daten und Dokumente laufen so direkt an Carrier und Zoll, und Sie finden alles an einem Ort. Bei Fragen hilft Ihr persönlicher Account Manager oder unser Kundenservice per Telefon oder E-Mail.
FAQ
Häufige Fragen
Brauche ich ICS2 und eine Zollanmeldung?
Ja, in der Regel beides. ICS2 liefert die Sicherheitsdaten vorab. Die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr ist davon getrennt.
Wer haftet, wenn die Daten fehlen?
Die ENS-Pflicht liegt beim Beförderer, aber die Daten kommen von Ihnen. Liefern Sie vollständige Angaben, vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen.

Hallo, ich bin Daniela Kleber👋
Ich arbeite im Vertriebsteam von LetMeShip und bin bereit, die besten Preise und Versandoptionen für Sie zu finden.
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