Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Unser Verantwortung in der Lieferkette
Stand: November 2025 (Version V.1.0)
A. Unsere Haltung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Unser Selbstverständnis
Die ITA Logistics Group unterstützt grundsätzlich die Ziele des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Auch wenn wir als mittelständischer Logistikdienstleister aktuell nicht unmittelbar unter die gesetzlichen Vorgaben des LkSG fallen, verstehen wir uns als verantwortungsvoller Teil globaler Lieferketten – und tragen diesen Anspruch aktiv mit.
👉 Unsere Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln
Unsere Dienstleistungen sind nach objektiver Einschätzung nicht mit erhöhten menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken verbunden. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit renommierten, international agierenden Logistikpartnern zusammen, die ihrerseits den Anforderungen des LkSG unterliegen und entsprechende Maßnahmen und Systeme etabliert haben.
Unsere Dienstleistungen sind nach objektiver Einschätzung nicht mit erhöhten menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken verbunden. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit renommierten, international agierenden Logistikpartnern zusammen, die ihrerseits den Anforderungen des LkSG unterliegen und entsprechende Maßnahmen und Systeme etabliert haben.
Risikobasierte Umsetzung
Wir stehen einem partnerschaftlichen Austausch zur Umsetzung nachhaltiger Standards offen gegenüber. Dabei gilt: Das LkSG basiert auf einem risikobasierten Ansatz. Eingriffe wie Audits, Informationsabfragen oder Kontrollrechte setzen voraus, dass ein konkretes, nachvollziehbares Risiko vorliegt. Pauschale und unbegrenzte Prüfungsmöglichkeiten ohne entsprechende Begründung widersprechen diesem gesetzlichen Grundprinzip.
Etwaige Überprüfungen müssen deshalb im Einzelfall abgestimmt und unter angemessenen Vertraulichkeitsbedingungen durchgeführt werden – insbesondere bei sensiblen Unternehmensdaten.
Klare Kommunikation – faire Erwartungen
Wir setzen auf Dialog und Augenmaß. Anforderungen im Zusammenhang mit dem LkSG, die uns als KMU betreffen, prüfen wir sorgfältig und stimmen sie bei Bedarf individuell ab. Pauschale Verpflichtungserklärungen oder unbegründete Prüfbitten können wir nicht akzeptieren.
Detaillierte Informationen zu unserer Rolle und unserer Handhabung im Rahmen des LkSG haben wir für Sie in einem separaten Überblick zusammengestellt:
B. Unsere Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln
1. Soziale Verantwortung
Wir achten auf faire Arbeitsbedingungen und den Schutz der Menschenrechte – sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch entlang der logistischen Wertschöpfungskette. Dazu gehören insbesondere:
- Keine Zwangs- oder Kinderarbeit
Wir dulden weder moderne Sklaverei noch ausbeuterische Arbeitsverhältnisse. Die ILO-Kernarbeitsnormen sind für uns verbindlich. - Faire Bezahlung & Arbeitszeiten
Löhne entsprechen mindestens den gesetzlichen Vorgaben. Arbeitszeiten und Pausenregelungen werden eingehalten. - Sicherheit & Gesundheitsschutz
Wir schaffen sichere Arbeitsbedingungen und setzen Maßnahmen zur Unfallvermeidung um. - Gleichbehandlung & Diversität
Diskriminierung hat bei uns keinen Platz. Wir fördern Vielfalt und ein respektvolles Miteinander. - Vereinigungsfreiheit
Die freie gewerkschaftliche Betätigung wird gewahrt und nicht behindert. - Schutz von Lebensgrundlagen
Wir entziehen weder Land noch Wasserressourcen in rechtswidriger Weise und achten Umwelt- und Gesundheitsschutz.
2. Ökologische Verantwortung
Als Logistikunternehmen tragen wir zur Reduktion von Umweltbelastungen bei, auch wenn wir keine eigenen Produktionsstätten betreiben. Unser Fokus liegt auf:
- Ressourcenschonung
Wir optimieren unsere Prozesse zur Einsparung von Energie und Emissionen - Verantwortungsvolle Entsorgung
Auch bei geringen Abfallmengen achten wir auf gesetzeskonforme Entsorgung und den sparsamen Umgang mit Hilfsmitteln.
3. Ethisches Verhalten
Integrität ist ein Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur.
- Antikorruption & Fairness
Wir lehnen Bestechung, Vorteilsgewährung oder unlauteres Verhalten im Markt konsequent ab. - Transparenz bei Interessenskonflikten
Entscheidungen basieren auf objektiven Kriterien, nicht auf persönlichen Verbindungen. - Beachtung von Außenhandelsvorgaben
Im internationalen Transportgeschäft erfüllen wir alle geltenden Außenhandels- und Zollvorschriften. - Schutz geistigen Eigentums
Geschäftsgeheimnisse und Know-how Dritter werden nicht unbefugt genutzt oder weitergegeben.
4. Schlussbemerkung
Als Partner in der Logistikbranche sind wir uns unserer Rolle in globalen Lieferketten bewusst. Wir setzen auf Transparenz, Verantwortung und kontinuierliche Verbesserung. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung nach dem LkSG leisten wir freiwillig einen Beitrag zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfalt in der Lieferkette – risikobasiert, verhältnismäßig und konstruktiv.
C. Unsere Rolle als KMU im Rahmen LkSG
Gesetzlicher Hintergrund
Die ITA Logistics Group ist ein mittelständisches Unternehmen (KMU) und fällt daher nicht unter die unmittelbare Verpflichtung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Wir sind daher gesetzlich nicht verpflichtet,
eigene Risikoanalysen durchzuführen, Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zu entwickeln, ein eigenes Beschwerdeverfahren einzurichten, oder Berichte an das BAFA zu übermitteln.
1. Zusammenarbeit mit verpflichteten Unternehmen
Auch wenn wir nicht unmittelbar unter das LkSG fallen, unterstützen wir dessen Zielsetzung ausdrücklich. Im Rahmen unserer Tätigkeit als Logistikdienstleister sind wir offen für eine kooperative Zusammenarbeit mit verpflichteten Unternehmen – auf Basis folgender Grundsätze:
- Risikoorientierung: Anfragen müssen auf konkrete, nachvollziehbare Risiken in unserem Leistungsbereich bezogen sein.
- Vertraulichkeit: Unternehmensinterne oder sensible Informationen werden nur auf begründete Anfrage und unter beidseitiger Vertraulichkeit bereitgestellt.
- Keine pauschalen Zusicherungen: Allgemeine Verpflichtungserklärungen zur vollständigen Einhaltung aller menschenrechtlichen Standards entlang der gesamten Lieferkette sind nicht zulässig und werden von uns nicht abgegeben.
2. Schulungen und Maßnahmen: Fair und verhältnismäßig
Wenn verpflichtete Unternehmen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen anregen, gilt für uns als KMU:
- Wir erwarten eine klare Begründung, warum und auf welcher Risikoanalyse diese Maßnahme basiert.
- Verpflichtende Schulungen, die mit organisatorischem oder finanziellem Aufwand verbunden sind, müssen durch das verpflichtete Unternehmen getragen werden.
- Eine Kostenübernahme durch uns ist nicht vorgesehen. Gerne stimmen wir Maßnahmen im Einzelfall mit Ihnen ab.
3. Verantwortung und Augenmaß
Unsere Tätigkeit birgt nach eigener Einschätzung kein erhöhtes menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko im Sinne des LkSG. Wir arbeiten mit renommierten Logistikpartnern zusammen, die selbst dem LkSG unterliegen und entsprechende Systeme implementiert haben.
Die Einhaltung gesetzlicher Standards wird dadurch entlang der Transportkette bereits abgesichert.