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Stand März 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITA Shipping GmbH (nachfolgend: „LetMeShip“)

1. Geltungsbereich

1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip (nachfolgend: „LetMeShip-AGB“) sind wesentlicher Vertragsbestandteil aller über die von LetMeShip betriebenen Buchungsplattformen abgeschlossen Verträge, und zwar unabhängig davon, über welche Bedienoberfläche die Buchungsplattformen genutzt werden; dies schließt den Zugriff mittels Softwareschnittstelle aus einem anderen Programm mit ein. Die Buchungsplattformen LetMeShip Enterprise und LetMeShip Next sind  online abrufbar. Für die Nutzung der Buchungsplattformen gelten die Nutzungsbedingungen Onlineplattform LetMeShip Enterprise & LetMeShip Next (abrufbar unter: https://www.letmeship.com/de/nutzungsbedingungen/ ).

1.2. Abweichend vom Vorgenannten enthält Ziffer 26 der LetMeShip-AGB Sonderbedingungen, welche ausschließlich für „LetMeShip SaaS“-Verträge gelten und im Fall der Geltung Vorrang vor den übrigen Regelungen der LetMeShip-AGB haben.

2. Geltung und Ausschluss sonstiger AGB

2.1. Unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen gelten zusätzlich zu den LetMeShip-AGB die folgenden weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der in Ziffer 3.1 genannten Geltungsreihenfolge:

Für Gefahrgutsendungen gelten zusätzlich die Sonderbedingungen für Gefahrgutversandbuchungen der ITA Shipping GmbH (nachfolgend: „Gefahrgut-SB“, abrufbar unter: https://www.letmeship.com/de/agb-gefahrgut/).

Soweit die Durchführung des Transports mit Kenntnis des Auftraggebers durch einen Unterfrachtführer erfolgt, gelten für den Transport zusätzlich zu den LetMeShip-AGB dessen Allgemeine Geschäfts- und Versicherungsbedingungen  in der jeweils im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung, (jeweils abrufbar unter dem folgenden Link: https://www.letmeship.com/de/carrier-agb/. Die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen der Unterfrachtführer können die Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) vorsehen. 

Sofern der Auftraggeber mit LetMeShip zum Zwecke der Erhöhung der Haftungsgrenzen eine Warenwertgarantie abschließt, gelten hierfür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Warenwertgarantie, abrufbar unter folgendem Link: https://www.letmeship.com/de/agb-letmeship-garantie/.

2.2. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass LetMeShip sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht LetMeShip hiermit ausdrücklich.

3. Geltungsreihenfolge

3.1. Soweit die in Ziffer 2.1 genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe von Ziffer 2.1 auf den Frachtvertrag Anwendung finden, gilt folgende Geltungsreihenfolge:

  • Die Gefahrgut-SB (https://www.letmeship.com/de/agb-gefahrgut/)
  • Die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des beauftragten Unterfrachtführers (jeweils abrufbar unter dem in Ziffer 2.1 genannten Link]) und
  • diese LetMeShip-AGB,

wobei die zwingenden Regelungen der im Fall grenzüberschreitender Transporte jeweils einschlägigen internationalen Übereinkommen (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR),  Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) etc.) oder sonstiges zwingendes Recht sämtlichen vorgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen.

3.2. Die Nutzungsbedingungen Onlineplattform (abrufbar unter: https://www.letmeship.com/de/nutzungsbedingungen/und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Warenwertgarantie (abrufbar unter: https://www.letmeship.com/de/agb-letmeship-garantie/) gelten neben den in Ziffer 3.1 genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Buchungsvorgang und Vertragsschluss

4.1. Der Auftraggeber hat über die Buchungsplattformen die Möglichkeit, Verträge über die Erbringung von Transportdienstleistungen abzuschließen.

Die Plattformen bieten eine Eingabemaske, in die der Auftraggeber die für den Versand eines oder mehrerer Packstücke relevanten Versandspezifikationen (z.B. Abhol- und Zustellort, Maße, Gewicht, gewünschtes Abhol- und Zustelldatum) eingeben kann. Auf der Grundlage dieser Anfrage des Auftraggebers listet LetMeShip verfügbare individuelle Versandkonditionen (insbesondere Preise, voraussichtliche Versanddauer) auf, jeweils unter Angabe des die aufgelisteten Versandkonditionen anbietenden national oder international tätigen Transport-, Kurier- und Expressunternehmens, welches im Fall des Vertragsschlusses für LetMeShip als Unterfrachtführer tätig wird.

Durch Auswahl eines Listeneintrags und Betätigung des Bestellbuttons gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot gegenüber LetMeShip ab. Ein Transportvertrag kommt erst mit dem Zugang  der von LetMeShip erteilten Auftragsbestätigung / Order Confirmation zustande. 

4.2. LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind nicht verpflichtet, die Angaben des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

5. Unterfrachtführer

LetMeShip beauftragt mit der Durchführung der Transportdienstleistungen grundsätzlich das von dem Auftraggeber gemäß Ziffer 4.1 der LetMeShip-AGB ausgewählte Transportunternehmen als Unterfrachtführer.

6. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen (Verbotsgüter)

6.1. Die nachfolgend genannten Güter sind vom Transport durch LetMeShip ausgeschlossen:

  • Güter mit einem Wert von mehr als 100.000 € pro Sendung,
  • Güter mit einer ungenügenden Verpackung,
  • gefährliche Güter im Sinne der gesetzlichen Gefahrgutvorschriften, es sei denn, dass diese gemäß den Bestimmungen der Gefahrgut-SB ausnahmsweise zum Transport zugelassen sind; § 410 HGB bleibt unberührt, 
  • Güter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Rechtsgüter darstellen können,
  • Temperaturgeführte und leicht verderbliche Güter (z.B. Tiefkühlprodukte und frische Lebensmittel),
  • Güter, die einer Sonderbehandlung bedürfen (z.B. besonders beschädigungsanfällige und stoßempfindliche Güter (Glas, Porzellan, empfindliche Elektronik etc.) oder Güter die nur stehend oder nur auf einer Seite transportiert werden dürfen),
  • Güter, deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordern,
  • Güter, deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
  • verbotene Gegenstände im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008, Art 3, Z 7.
  • Zahlungsmittel, Telefon-, Sim- und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente und begebbare Wertpapiere (z.B. Konnossemente (Bill of Lading), Bargeld, Kredit- und Debitkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere, Briefmarken und Münzen),
  • Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Valoren, Edelsteine, Edelmetalle, echte Perlen und Uhren mit einem Wert von über 500 Euro pro Sendung
  • Kraftfahrzeuge aller Art,
  • lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile, Organe, Blutkonserven oder sterbliche Überreste von Menschen,
  • Betäubungsmittel im Sinne des BtMG und Pharmazeutika, Alkohol, Tabak und Tabakwaren,
  • Waffen und Munition im Sinne des WaffG,
  • Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die der Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden sollen; 
  • Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung aber hohe Folgeschäden [z.B. Datenträger, Spezialanfertigungen] in Form von Produktionsausfallschäden, entgangenem Gewinn oder  Vertragsstrafen entstehen können (sog. „low-value, high-risk“-Güter), die den im Verlustfall nach der Regelhaftung zu zahlenden Betrag um das Zehnfache überschreiten,
  • Güter, deren Beförderung nach den jeweils anwendbaren Sanktions- und Embargogesetzen wegen des Herstellers, Versenders, Empfängers, Transportgutes, Herkunfts- oder Bestimmungslandes verboten sind (z.B., weil der Empfänger eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ist, die in einer Sanktions- und Embargoliste der Bundesrepublik Deutschland (BRD) oder einer von der BRD als verbindlich anerkannten zwischen- oder überstaatlichen Organisation geführt wird),
  • Gestohlene und illegal erworbene Produkte und
  • Sendungen mit der Frankatur „unfrei“.

6.2. Ferner sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen:

  • Sendungen in ein Drittland, für die eine Zollanmeldung erforderlich ist. Für diese muss der Warenversand gewählt werden.

6.3. Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers zum Transport angenommen; eine Einhaltung oder Überwachung der Kühlkette, oder eine sonstige Spezialhandhabung ist von LetMeShip nicht geschuldet.

7. Preise, Fälligkeit, Verzug des Auftraggebers, Rechnungsstellung

7.1. Die vertraglich vereinbarten Transportpreise und Zuschläge für Zusatzleistungen des Unterfrachtführers (vgl. Ziffer 9) werden von LetMeShip auf Grundlage der vom Auftraggeber im Buchungsvorgang gemachten Angaben ermittelt und ausgewiesen. Weichen die Spezifikationen des Versandguts von den Angaben des Auftraggebers im Buchungsvorgang ab, so schuldet der Auftraggeber den Preis, der sich unter Zugrundelegung der tatsächlichen Versandspezifikationen gemäß der am Buchungstag geltenden Preisliste des jeweils vom Auftraggeber gewählten Unterfrachtführers ergibt, sofern dieser höher ist als der im Buchungsvorgang berechnete Preis. Im Fall eines Rabatts auf den Listenpreis  gewährt LetMeShip diesen in der Regel auch im Fall der Nachberechnung, ein Anspruch des Auftraggebers auf einen solchen Rabatt besteht bei Nachberechnung aber nicht.

7.2. In den jeweils vereinbarten Transportpreisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle, Steuern und Abgaben sowie die Vergütung für Zusatzleistungen des Unterfrachtführers (vgl. Ziffer 9) und für von LetMeShip erbrachte Sonderleistungen (vgl. Ziffer 8).

7.3. Rechnungen von LetMeShip sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, es sei denn, dass sich aus der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist ergibt. Zollgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

7.4. Zahlt der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der Fälligkeit, gerät er in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Der Auftraggeber ist bei Verzug zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses verpflichtet.

7.5. Eine Zustellung per Nachnahme ist ausgeschlossen.

7.6. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (PDF per E-Mail) zu erhalten. Ein postalischer Versand ist kostenpflichtig und erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Ein elektronisches Rechnungsformat nach E-Invoicing (z. B. ZUGFeRD, XRechnung) wird derzeit nicht angeboten.

8. Aufwandsgebühren für Sonderleistungen von LetMeShip, Aufwandsentschädigung

8.1. Von LetMeShip erbrachte Sonderleistungen sind separat zu vergüten. Beispiele für Sonderleistungen von LetMeShip sind:

  • Rechnungskorrektur aufgrund von vom Auftraggeber fehlerhaft angegebener Kundennummer;
  • Rechnung in Papierform auf Wunsch des Auftraggebers; 
  • Nachträgliche Buchungen, die nicht über die LetMeShip-Buchungsplattformen getätigt wurden;
  • Zollabrechnungen;  
  • Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments (ABD); sofern der Auftraggeber die Erstellung des ABD beauftragt ohne einen Transportauftrag zu erteilen, erhöht sich die Gebühr für die Erstellung eines ABD um den im Preisblatt genannten Betrag.
  • Transport von Gefahrgut

Eine vollständige Übersicht der von LetMeShip angebotenen Sonderleistungen inklusive der hierfür jeweils anfallenden pauschalen Aufwandsgebühr lässt sich der aktuellen Preisliste von LetMeShip entnehmen, welche unter https://www.letmeship.com/de/agb-preise-und-aufwendungen/ abrufbar ist.

8.2. Soweit die Durchführung des vom Auftraggeber beauftragten Transports die Zollabwicklung beinhaltet (vgl. Ziffer 10.10), trägt der Auftraggeber sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden hoheitlichen Gebühren, Zölle, Steuern, Strafen, Abgaben und Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LetMeShip und den von ihm ausgewählten Unterfrachtführer von derartigen Zahlungsansprüchen Dritter freizustellen und hierauf von LetMeShip oder dem Unterfrachtführer geleistete Zahlungen zu erstatten. Der Auftraggeber haftet auch für die Nichterfüllung etwaiger Zahlungspflichten durch den Empfänger (z.B. bei Vereinbarung der Incoterms DDU/DAP). Letzteres gilt auch für den Fall, dass das Transportgut an den Empfänger ausgeliefert wurde.

8.3. Das in Ziffer  8.2 genannte gilt nicht für Bußgelder, Strafzahlungen oder andere öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, deren Entstehung auf eine LetMeShip oder dem Unterfrachtführer zuzurechnende Pflichtverletzung zurückzuführen ist.

8.4. Ist eine Sendung unzustellbar, hat der Auftraggeber alle LetMeShip aufgrund des dadurch bedingten Ergreifens von Maßnahmen im Interesse des Auftraggebers entstandenen Kosten (z.B. für Rücktransport, Zwischenlagerung, Verwertung oder Entsorgung) zu tragen, und LetMeShip von solchen Kosten freizustellen.

8.5. Im Übrigen hat LetMeShip Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Zuschläge für Zusatzleistungen des Unterfrachtführers

Beauftragt oder veranlasst der Auftraggeber Zusatzleistungen des Unterfrachtführers, wie z.B., Versicherungen, Beförderung von übergroßen Sendungen, Sonderfahrten, Samstagsabholungen und -zustellungen etc., so ist er zur Zahlung der hierfür gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Unterfrachtführers (allesamt einsehbar unter https://www.letmeship.com/de/carrier-agb/ geschuldeten Zuschläge verpflichtet.

10. Pflichten des Auftraggebers

10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur vertraglich vereinbarten oder von LetMeShip avisierten Abholzeit selbst oder durch Dritte die Sendung versandfertig bereitzuhalten und an einem leicht zugänglichen Ort zu übergeben.

10.2. Im Anwendungsbereich des HGB sind die §§ 410, 411 HGB zu beachten, anderenfalls die vergleichbaren Bestimmungen der einschlägigen internationalen Abkommen.

10.3. Das Gut ist vom Auftraggeber so zu verpacken, dass bei gewöhnlichem Lauf der Dinge weder am Gut noch an Packstücken Dritter Schäden entstehen, soweit diese ebenfalls ordnungsgemäß verpackt sind.

10.4. Die Sendung muss nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den gegenüber LetMeShip gemachten Angaben entsprechen und darf keine Verbotsgüter im Sinne von Ziffer 6 enthalten.

10.5. Auf Verlangen von LetMeShip oder des von LetMeShip ggf. eingesetzten Unterfrachtführers ist der Auftraggeber zur Ausstellung eines Frachtbriefes verpflichtet. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.6. Die Anschrift des Empfängers ist – in Übereinstimmung mit der üblichen Schreibweise im Bestimmungsland – im Transportauftrag und auf der Sendung anzugeben.

10.7. Bei Sendungen, für die nur ein Postfach, eine Paketstation oder ein vergleichbares Depot angegeben ist, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Beförderung; LetMeShip bleibt aber vorbehalten, die Beförderung trotzdem durchzuführen.

10.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, LetMeShip und den jeweils beauftragten Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben.

10.9. Im Fall von grenzüberschreitenden Transporten, die eine Zollabwicklung erfordern, ist der Auftraggeber für die Einhaltung aller nationalen und internationalen Vorschriften im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Durchfuhr und Einfuhr der zum Transport übergebenen Güter allein verantwortlich. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente, Erklärungen sowie Export- und Importinformationen vollständig und richtig sind und LetMeShip / dem ausgewählten Unterfrachtführer rechtzeitig vor Transportbeginn zur Verfügung gestellt werden bzw. der Sendung beigefügt sind. Sendungen, deren Ausfuhr oder Einfuhr einer hoheitlichen Genehmigung bedürfen, sind vom Transport ausgeschlossen (vgl. Ziffer 6 dieser LetMeShip-AGB).

10.10. Die Erstellung von Zollanmeldungen sowie die Durchführung der Zollabwicklung durch LetMeShip ist nur geschuldet, wenn dies zwischen dem Auftraggeber und LetMeShip im Rahmen der Beauftragung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Für den Fall der vereinbarten Zollabwicklung durch LetMeShip bevollmächtigt der Auftraggeber LetMeShip hiermit, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers alle erforderlichen Zollanmeldungen abzugeben und gegenüber den zuständigen Zollbehörden als dessen zollrechtlicher Vertreter aufzutreten und Dritte entsprechend unterzubeauftragen. Der Auftraggeber bleibt auch bei Beauftragung von LetMeShip mit der Zollabwicklung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben und Dokumente verantwortlich.

11. Laufzeiten

11.1. Die über LetMeShip ermittelten Sendungslaufzeiten sind in Arbeitstagen (Montag bis Freitag) angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar, es sei denn, die vereinbarte Versandart (z.B. Expressversand) sieht eine verbindliche Lieferfrist ausdrücklich vor. Im Fall der Vereinbarung einer verbindlichen Lieferfrist, beginnt diese mit der tatsächlichen Übernahme der Sendung durch LetMeShip oder den jeweiligen Unterfrachtführer zu laufen, wobei die Vereinbarung einer verbindlichen Lieferfrist keine Vereinbarung einer verbindlichen Abholzeit beinhaltet.

11.2. Abweichend von Ziffer 11.1  sind bei Gefahrguttransporten Lieferfristen nie verbindlich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber eine Versandart wählt, die üblicherweise verbindliche Lieferfristen vorsieht

12. Nichtannahme und Aussetzung des Transports

LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind berechtigt, den Transport vom Transport ausgeschlossener Sendungen im Sinne dieser AGB (Ziffer 6) zu verweigern, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben.

Dies gilt auch für Sendungen, von deren Inhalt oder Verpackung eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen, Transportmitteln oder anderen Transportgütern ausgeht.

13. Durchführung des Transports

13.1. LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von etwaigen Angaben hierzu im Versandlabel.

13.2. Zulässige Maße und Gewichte ergeben sich aus dem vom Auftraggeber ausgewählten Leistungsumfang und der Versandart.

13.3. Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Auftraggeber erteilt werden, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis Abs. 5 und 419 HGB finden keine Anwendung.

13.4. LetMeShip ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob eine Sendung Verbotsgüter (vgl. Ziffer 6) enthält oder eine Zollerklärung benötigt.

14. Inspektions- und Korrekturrecht

14.1. LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendungen im Fall des Verdachts des Verstoßes gegen Beförderungsausschlüsse zu öffnen und zu untersuchen, wenn dies für einen geordneten Betriebsablauf oder für den Schutz anderer Rechtsgüter erforderlich ist.

14.2. LetMeShip behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Versandlabel zu korrigieren. Die alleinige Haftung des Auftraggebers für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.

15. Zustellung

15.1. LetMeShip und ihre Unterfrachtführer können die Ablieferung der Sendung mit befreiender Wirkung für LetMeShip durch Übergabe an eine an der im Auftrag angegebenen Empfangsadresse anwesende Person vornehmen, es sei denn, es bestehen offensichtliche Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser) können mit befreiender Wirkung an Beschäftigte der Einrichtung übergeben werden. Ist der Empfänger einer Sendung eine natürliche Person und kein Kaufmann, kann eine Ablieferung mit befreiender Wirkung auch an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen („Ersatzzustellung“), sofern der Empfänger über die erfolgte Ersatzzustellung und die Person an die zugestellt wurde, informiert wird. Ferner kann eine Ablieferung mit befreiender Wirkung auch durch das Abstellen der Sendung an einem mit dem Empfänger vereinbarten Abstellort (z.B. Garage) erfolgen.

15.2. Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers oder der empfangsberechtigten Person oder der digitalen Reproduktion einer solchen Unterschrift nachgewiesen werden. Die Unterfrachtführer von LetMeShip behalten sich teils vor, auf die Quittierung des Empfangs der Sendung zu verzichten. Das Fehlen einer Empfangsquittung lässt daher nicht auf eine fehlende Zustellung schließen.

15.3. Wird bei einem Ablieferungsversuch in den Räumlichkeiten des Empfängers weder der Empfänger noch eine empfangsberechtigte Person angetroffen und ist auch keine Ersatzzustellung oder ein Abstellen an einem vereinbarten Abstellort möglich, gilt dieser Ablieferungsversuch als fehlgeschlagen. Je nach den Versandbedingungen des jeweils von LetMeShip beauftragten Unterfrachtführers erfolgen in diesem Fall entweder ein weiterer Ablieferungsversuch oder eine Benachrichtigung des Empfängers über die fehlgeschlagene Ablieferung mit der Information über die Möglichkeit, die Sendung binnen einer angemessenen Frist an einer benannten Abholstelle abzuholen.

15.4. Scheitert die Ablieferung der Sendung an den Empfänger oder einen Vertreter des Empfängers, der die Vertretung nachweisen kann, aus von LetMeShip oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretenden Gründen (z.B. wegen Annahmeverweigerung des Empfängers oder Erreichung der maximalen Anzahl fehlgeschlagener Ablieferungen), so gilt die Sendung als unzustellbar. LetMeShip ist in diesem Fall berechtigt, die  Sendung auf Kosten des Auftraggebers an ihn zurückzubefördern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine unzustellbare Sendung auf Aufforderung von LetMeShip unverzüglich an dem Ort abzuholen, an dem sie von LetMeShip oder dem Unterfrachtführer zur Abholung bereitgestellt wird.

15.5. Nimmt der Auftraggeber die Rücksendung nicht an oder ist eine Rückgabe der Sendung an den Auftraggeber aus anderen von LetMeShip nicht zu vertretenen Gründen (z.B. Verweigerung der Rücknahme durch den Auftraggeber) nicht möglich oder nicht zumutbar, ist LetMeShip zur Öffnung der Sendung berechtigt und kann ihren Inhalt nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten verwerten oder vernichten. Übersteigt im Falle einer Verwertung der Verwertungserlös die Aufwendungen von LetMeShip, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Herausgabe des Überschusses.

16. Pfand- und Zurückhaltungsrecht

16.1. LetMeShip hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Frachtverträgen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt eine solche von zwei Wochen.

16.2. Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann LetMeShip nach erfolgter Verkaufsandrohung und Ablauf der Androhungsfrist von den in seinem Besitz befindlichen Gütern eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung aller Forderungen erforderlich ist, freihändig verkaufen.

17. Haftung des Auftraggebers

17.1. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nachfolgend nichts Abweichendes ergibt.

17.2. Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die LetMeShip durch die schuldhafte Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten des Auftraggebers entstehen. Dies beinhaltet insbesondere die Haftung für 

  • die nicht, nicht richtige oder nicht vollständige Erfüllung von Mitwirkungspflichten, 
  • die Übergabe von Verbotsgütern (Ziffer 6) zum Transport und
  • den Verstoß gegen die einschlägigen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen für den Fall eines Gefahrguttransports,

sofern den Auftraggeber ein Verschulden trifft.

17.3. Die Haftung des Auftraggebers schließt die Pflicht zur Erstattung von etwaigen Bußgeldern, Geldstrafen sowie Kosten von LetMeShip für die rechtliche Abwehr von Ansprüchen ein. 

17.4. Der Auftraggeber stellt LetMeShip von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich von Ansprüchen der den Transport durchführenden Unterfrachtführer – frei, die aus einer schuldhaften Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten durch den Auftraggeber oder aus Rechten Dritter an dem Transportgut resultieren. Dies schließt im Fall von Gefahrguttransporten Ansprüche Dritter wegen des schuldhaften Verstoßes des Auftraggebers gegen die einschlägigen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen mit ein.

17.5. Der Auftraggeber hat Pflichtverletzungen  seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wie eigene Pflichtverletzungen zu vertreten.

18. Haftung von LetMeShip, abweichende Haftungsgrenzen

19. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, richtet sich die Haftung von LetMeShip nach den auf den jeweiligen Transport anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

19.1. LetMeShip haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung der Sendung während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, wie folgt:

Hinweis: Im Anwendungsbereich des HGB ist die Haftung von LetMeShip in Abweichung von § 449 Abs. 1 HGB bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung beschränkt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht. 

Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, ist jedoch maximal auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.

19.2. Sofern der vom Auftraggeber ausgewählte Unterfrachtführer LetMeShip unter bestimmten Bedingungen das Recht gewährt, den Frachtpreis ganz oder teilweise zurückzuverlangen, so tritt LetMeShip hiermit bereits im Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen den Unterfrachtführer mit schuldbefreiender Wirkung an den Auftraggeber ab. Hiervon ausgenommen ist die unter Ziffer 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FedEx vorgesehene „Geld-Zurück-Garantie“, welche im Vertragsverhältnis zwischen LetMeShip und FedEx keine Anwendung findet und daher auch keinerlei Ansprüche des Auftraggebers begründen kann.

Die Bedingungen, unter denen der Unterfrachtführer eine Frachtpreiserstattung gewährt, können unter https://www.letmeship.com/de/carrier-agb/ eingesehen oder den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers (abrufbar unter dem in Ziffer 2.1 genannten Link) direkt entnommen werden.

19.3. Die Haftung von LetMeShip für Schäden an Verbotsgütern (Ziffer 6) ist ausgeschlossen. Ebenso haftet LetMeShip nicht für Schäden, die auf eine ordnungsgemäße Überprüfung einer Sendung zurückzuführen sind, soweit die Überprüfung rechtlich gestattet ist.

19.4. Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und/oder Begrenzungen gelten nicht, sofern der Schaden durch LetMeShip vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, verursacht wurde.

19.5. LetMeShip haftet nicht für Leistungsstörungen oder -unterbrechungen soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (z.B. Krieg, Aufstand, Pandemie, Epidemie, unabwendbare behördliche Anordnungen, Feuer, Flut, Erdbeben, sonstige Naturkatastrophen sowie andere vergleichbar schwerwiegende Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von LetMeShip oder ihren Unterfrachtführer liegen, nicht vorhersehbar waren und durch die LetMeShip oder Ihre Unterfrachtführer an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert werden). In diesem Fall ist LetMeShip oder der Unterfrachtführer für die Dauer und in dem Umfang der Auswirkung der höheren Gewalt auf die Leistungspflichten von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

20. LetMeShip-Garantie und Versicherung über den Unterfrachtführer

20.1. Die Angabe des Sendungswertes gegenüber LetMeShip dient neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den Transport der Sendung zur Prüfung der Wertgrenze und für Zollzwecke. Sie stellt jedoch weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Auftraggebers an der Sendung dar.

20.2. Der Auftraggeber kann mit LetMeShip eine kostenpflichtige Warenwertgarantie (nachfolgend: „LetMeShip-Garantie“) abschließen (gilt nicht für Gefahrgut). Für die LetMeShip-Garantie gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Warenwertgarantie (abrufbar unter dem in Ziffer 2.1 genannten Link). Die LetMeShip-Garantie deckt das Interesse des Auftraggebers an der jeweiligen bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes, des Diebstahls, der Beschädigung und der Nichtablieferung bis zur Höhe der vereinbarten Garantiesumme je Paket oder Sendung nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Warenwertgarantie

20.3. Daneben besteht – je nach Versandart und dem vom Auftraggeber ausgewählten Unterfrachtführer die Möglichkeit, über diesen  durch Zahlung eines entsprechenden Zusatzentgeltes eine Transportversicherung abzuschließen. Für die Transportversicherung gelten die Versicherungsbedingungen des ausgewählten Unterfrachtführers, die über den in Ziffer 2.1 genannten Link eingesehen werden können.

21. Geltendmachung von Ansprüchen und Fristen

21.1. Schadensanzeigen müssen – je nach dem vom Auftraggeber ausgewählten Unterfrachtführer  – innerhalb der vom Unterfrachtführer vorgegebenen Fristen gegenüber LetMeShip geltend gemacht werden. Eine Übersicht mit den jeweils geltenden Fristen ist unter dem folgenden Link abrufbar: Schadensanzeigen müssen – je nach dem vom Auftraggeber ausgewählten Unterfrachtführer  – innerhalb der vom Unterfrachtführer vorgegebenen Fristen gegenüber LetMeShip geltend gemacht werden. Eine Übersicht mit den jeweils geltenden Fristen ist unter dem folgenden Link abrufbar: Schadensanzeigen müssen – je nach dem vom Auftraggeber ausgewählten Unterfrachtführer  – innerhalb der vom Unterfrachtführer vorgegebenen Fristen gegenüber LetMeShip geltend gemacht werden. Eine Übersicht mit den jeweils geltenden Fristen ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.letmeship.com/de/carrier-agb/.

21.2. Soweit der Unterfrachtführer keine Fristen vorgibt, gelten die gesetzlichen Fristen.

21.3. Bei vom Auftraggeber gesondert versicherten Sendungen (LetMeShip-Garantie bzw. zusätzlicher Versicherung über den Unterfrachtführer (vgl. Ziffer 19.3 der LetMeShip-AGB) müssen die Schadensanzeigen abweichend von Ziffer 20.1 und 20.2 unverzüglich nach (geplanter) Ablieferung in Textform erfolgen.

21.4. Der entstandene Schaden ist konkret zu bezeichnen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Damit LetMeShip einen Schadensersatzanspruch wegen (Teil-)Verlust oder Beschädigung prüfen kann, muss der Auftraggeber LetMeShip – oder auf Anweisung von LetMeShip dem jeweiligen Unterfrachtführer – Inhalt, und – sofern zugestellt- Versandkartons und Verpackung der Sendung zwecks Inspektion zur Verfügung stellen.

22. Abtretung und Aufrechnung

22.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen LetMeShip zustehen, an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche von LetMeShip ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

22.2. Soweit LetMeShip dem Auftraggeber Schadensersatz leistet, tritt der Auftraggeber LetMeShip im Gegenzug hiermit etwaige, ihm aus dem haftungsbegründenden Sachverhalt gegen Dritte zustehende Ansprüche im Voraus an LetMeShip ab.

23. Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

24. Datenschutz

LetMeShip gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. LetMeShip gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem Transport bekannt gemachten personenbezogenen Daten nur solange und soweit wie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich und unter Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO, des BDSG, sowie sonstiger anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen erhoben, verarbeitet, gespeichert, genutzt und weitergeben werden. Weitere Einzelheiten folgen aus der Datenschutzerklärung.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

25.1. Auf die geschlossenen Frachtverträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.

25.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den geschlossenen Frachtverträgen ist Hamburg.

25.3. Liegt die Streitigkeit in der sachlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts, ist ausschließlich das Amtsgericht Hamburg Mitte zuständig.

26. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der LetMeShip-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

27. Sonderbedingungen LetMeShip SaaS

27.1. Für Auftraggeber mit einem Vertrag „LetMeShip SaaS“ gelten folgende Abweichungen und Ergänzungen:

Der Abschluss eines Vertrages „LetMeShip SaaS“ setzt voraus, dass der Auftraggeber bestehende Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Transportunternehmen unterhält, mit denen LetMeShip kooperiert (im Folgenden: Vertragsunternehmen). 

Soweit aufgrund der Eingaben des Auftraggeber auf der Buchungsplattform die Versandkonditionen eines Vertragsunternehmens des Auftraggebers angezeigt werden, liegt diesen Konditionen die jeweilige Rahmenvereinbarung des Auftraggebers mit dem Vertragsunternehmen zugrunde.

Initiiert der Auftraggeber beim Buchungsvorgang eine Bestellung bei einem Vertragsunternehmen, gibt er damit abweichend von Ziffer 4.1 dieser AGB kein Angebot gegenüber LetMeShip ab, sondern gegenüber dem jeweiligen Vertragsunternehmen. LetMeShip fungiert in diesem Fall ausschließlich als Erklärungs- und Empfangsbote für den Auftraggeber und für das Vertragsunternehmen, so dass der Frachtvertrag im Fall des Vertragsschlusses unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragsunternehmen zustande kommt.

LetMeShip schuldet daher keinen Transport der Sendung, sondern lediglich die automatisierte Übermittlung der jeweiligen Erklärungen des Auftraggebers und des Vertragsunternehmens über IT-Schnittstellen. Die Ziffern 5, 16, 19 sowie 20 (soweit die Haftung von LetMeShip als Frachtführer betreffend) der LetMeShip-AGB finden auf SaaS-Frachtverträge daher keine Anwendung. LetMeShip haftet im Falle einer fehlerhaften oder unterbliebenen Übermittlung der jeweiligen Erklärungen wegen technischer Nichterreichbarkeit der von den jeweiligen Vertragsunternehmen bereitgestellten IT-Infrastruktur nur, wenn LetMeShip oder deren Erfüllungsgehilfen die technische Nichterreichbarkeit zu vertreten haben. Die Vertragsunternehmen gelten nicht als Erfüllungsgehilfen von LetMeShip.

Abweichend von Ziffer 9 dieser AGB können im Rahmen von SaaS-Frachtverträgen auch Sonn- und Feiertagsabholungen vereinbart werden.

27.2. Im Übrigen gelten die in diesen AGB in Bezug auf Unterfrachtführer enthaltenen Regelungen sinngemäß in Bezug auf das Vertragsunternehmen, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragsunternehmens keine anwendbare Regelung enthalten.