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Mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) zahlen Unternehmen für die Emissionen, die bei der Herstellung bestimmter Importwaren entstehen. Seit dem 1. Januar 2026 läuft die endgültige Phase. Ab dem 1. Februar 2027 werden die ersten CBAM-Zertifikate verkauft. Wir erklären, wer betroffen ist, was ein Zertifikat kostet und was das für Ihre Warenimporte aus Drittländern bedeutet.

Im Rahmen des Green Deal hat die Europäische Union mit der Verordnung (EU) 2023/956 vom 10. Mai 2023 den CBAM eingeführt. Im Oktober 2025 hat die EU die Regeln mit der Verordnung (EU) 2025/2083 deutlich vereinfacht. Die wichtigste Änderung: Statt eines Warenwerts von 150 € gilt jetzt eine Mengenschwelle von 50 Tonnen pro Jahr.1

Was bedeutet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus für Importeure?  

Der CBAM verpflichtet Importeure bestimmter Warengruppen, als Ausgleich für die bei der Herstellung ausgestoßenen Emissionen CBAM-Zertifikate zu kaufen und abzugeben. Das gilt für Unternehmen, die im Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren in die EU einführen.2

Der CBAM soll einerseits verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion und damit die CO2-Emissionen in Länder mit niedrigeren Umwelt- und Klimastandards verlagern. Man spricht hier von Carbon Leakage. Andererseits ergänzt der CBAM das bestehende EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS): Für Importe aus Drittländern soll derselbe CO2-Preis anfallen wie für Güter, die in der EU hergestellt werden. Zugleich soll der CBAM umweltfreundlichere Herstellungsmethoden in Drittländern fördern.

Die Effekte des CO2-Grenzausgleichsmechanismus:3

  • Der Import dieser Waren wird durch die Einpreisung der CO2-Kosten teurer.
  • Potenzielle Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung von Importen sollen in den Klimaschutz fließen.
  • Andere Länder erhalten einen Anreiz, selbst eine CO2-Bepreisung einzuführen, um weiter ungehindert mit der EU handeln zu können.
Grafik: CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll Carbon-Leakage verhindern.

Wer ist CBAM-pflichtig?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine massenbasierte Schwelle: Wer im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, ist von den CBAM-Pflichten befreit. Gezählt wird die Masse aller CBAM-Waren aus den Bereichen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel zusammen. Die frühere Grenze von 150 € pro Sendung aus der Übergangsphase gibt es nicht mehr.4

Wichtig sind drei Punkte:

  • Strom und Wasserstoff fallen nicht unter die Schwelle. Wer sie einführt, ist ab der ersten Einheit pflichtig.
  • Wer mehr als 50 Tonnen einführen wird, braucht vorher den Status als „zugelassener CBAM-Anmelder“. Ohne diese Zulassung dürfen die Waren nicht eingeführt werden.
  • Den Antrag stellen Sie in Deutschland bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Das gilt auch für indirekte Zollvertreter, die für Importeure CBAM-Waren anmelden.

Nach Angaben der DEHSt fallen durch die Schwelle über 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen aus der CBAM-Pflicht. Die verbleibenden Importeure decken aber den Großteil der eingeführten Emissionen ab.

Was bedeutet die 50-Tonnen-Schwelle für Ihre Sendungen?

Für viele kleine und mittlere Importeure ist die Schwelle eine Entlastung. Ein Unternehmen, das gelegentlich Muster oder Ersatzteile aus Stahl per Paket oder Palette bezieht, liegt meist deutlich unter 50 Tonnen im Jahr. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick:

  • Die Schwelle gilt pro Jahr, nicht pro Sendung. Viele kleine Einfuhren addieren sich. Erfassen Sie die Nettomasse aller CBAM-Waren über das ganze Kalenderjahr.
  • Auch Alltagsteile zählen. Schrauben, Muttern und Bolzen aus Eisen oder Stahl (HS-Position 7318) sind CBAM-Waren, ebenso viele Rohre, Profile und Bleche aus Stahl oder Aluminium.
  • Der HS-Code entscheidet. Ob eine Ware erfasst ist, hängt an ihrer Zolltarifnummer. Mit unserem HS Code Finder finden Sie die passende Nummer. Rechtssicherheit gibt eine verbindliche Zolltarifauskunft.
  • Das Ursprungsland zählt. Ein großer Teil der Stahl- und Aluminiumimporte kommt aus Asien. Wenn Sie zum Beispiel aus China importieren, fragen Sie Ihre Lieferanten frühzeitig nach den Emissionsdaten.

Rücken Sie nahe an die 50 Tonnen heran, beantragen Sie die Zulassung rechtzeitig. Sonst können Sie ab dem Überschreiten der Schwelle keine CBAM-Waren mehr einführen. Allgemeine Informationen zur Einfuhr finden Sie in unserem Zollratgeber.

Welche Waren sind im CO2-Grenzausgleichsmechanismus berücksichtigt? 

Der CBAM gilt für Güter mit einem hohen Risiko für Carbon Leakage: Aluminium, Eisen und Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und Zement. Er berücksichtigt sowohl die Treibhausgasemissionen, die unmittelbar bei der Herstellung entstehen, als auch indirekte Emissionen, etwa aus dem für die Produktion benötigten Strom. Erfasst sind neben Rohstoffen auch bestimmte Vorprodukte und einige nachgelagerte Produkte. Die EU prüft, den CBAM künftig auf weitere Waren auszuweiten, die dem innereuropäischen Emissionshandel unterliegen.

Von CBAM erfasste Produkte / HS Codes

AluminiumEisen und StahlZementStromDüngemittelWasserstoff
7601, 7603-7608, 76090000, 7610, 76110000, 7612, 76130000, 7614, 761626011200, 7201, 7202 11-19, 7203, 7202 60,
7205-7229, 7301, 7302, 730300,
7304-7311, 7318, 7326
25231000, 25070080, 25232100, 25232900, 25233000, 252390002716000028080000, 2814, 28342100, 3102, 310528041000

Ausgenommen von den CBAM-Pflichten sind:

  • Importeure unterhalb der Schwelle, die im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführen (gilt nicht für Strom und Wasserstoff)
  • Rückwaren mit Ursprung in der EU
  • Importe mit Warenursprung in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
  • Waren aus den Gebieten Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla

Was sind graue Emissionen?

Als „graue Emissionen“ definiert die EU in Art. 3 Verordnung (EU) 2023/956 die Summe der direkten Emissionen, die bei der Warenherstellung freigesetzt werden, sowie der indirekten Emissionen aus der Erzeugung des dabei verbrauchten Stroms. Liegen keine genauen Werte vor, dürfen Importeure auf Standardwerte der EU zurückgreifen.

Welche Regeln gelten in der endgültigen Phase?

Die Übergangsphase lief vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. In dieser Zeit mussten Importeure vierteljährlich CBAM-Berichte abgeben, aber keine Zertifikate kaufen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die endgültige Phase mit folgenden Fristen:5

DatumWas passiert
01.01.2026Start der endgültigen Phase. Einfuhr von mehr als 50 t CBAM-Waren nur noch als zugelassener CBAM-Anmelder
01.02.2027Verkaufsstart der CBAM-Zertifikate für die Importe aus 2026
30.09.2027Erste CBAM-Erklärung für das Kalenderjahr 2026 und Abgabe der Zertifikate
31.10.2027Frist für den Antrag auf Rückkauf überzähliger Zertifikate aus 2026
ab 2027Zum Ende jedes Quartals müssen Zertifikate für mindestens 50 % der grauen Emissionen seit Jahresbeginn im Konto liegen

Zugelassene CBAM-Anmelder geben jedes Jahr bis zum 30. September eine CBAM-Erklärung für das Vorjahr ab, erstmals am 30. September 2027. Die Erklärung enthält:

  • die Gesamtmenge der eingeführten CBAM-Waren
  • die gesamten grauen Emissionen dieser Waren
  • die Zahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate, abzüglich eines bereits im Ursprungsland gezahlten CO2-Preises
  • die Prüfberichte akkreditierter Prüfstellen zu den grauen Emissionen

Die Zertifikate kaufen Sie über die gemeinsame zentrale Plattform der EU und verwalten sie im CBAM-Register. Wer zu wenige Zertifikate abgibt, muss nachkaufen und zusätzlich mit Sanktionen rechnen.

Was kostet ein CBAM-Zertifikat?

Ein CBAM-Zertifikat entspricht einer Tonne CO2-Äquivalent an grauen Emissionen. Der Preis richtet sich nach den Auktionspreisen im EU-Emissionshandel:6

  • Für 2026 berechnet die EU-Kommission den Preis als Quartalsdurchschnitt.
  • Ab 2027 wird der Preis wöchentlich berechnet und veröffentlicht.
QuartalVeröffentlicht amPreis je Zertifikat
Q1 202607.04.202675,36 €
Q2 202606.07.202675,28 €
Q3 202605.10.202682,32 €
Q4 202604.01.2027Preis noch nicht bekannt

Was Sie tatsächlich zahlen, hängt von der Menge Ihrer Waren und deren grauen Emissionen ab. Hat Ihr Lieferant im Ursprungsland bereits einen CO2-Preis gezahlt und können Sie das nachweisen, verringert sich die Zahl der Zertifikate.

Anrechnung der kostenlosen EU-Emissionszertifikate

Hersteller in der EU erhalten in bestimmten Industriezweigen kostenlose Emissionszertifikate. Damit soll der Standortnachteil gegenüber Drittländern ausgeglichen werden. Mit dem CBAM werden diese kostenlosen Zuteilungen schrittweise abgeschafft. Im gleichen Maß steigt die Zahl der CBAM-Zertifikate, die Importeure kaufen müssen. 2026 müssen nur für etwa 2,5 % der grauen Emissionen Zertifikate gekauft werden. Die kostenlosen Zertifikate sollen bis 2034 vollständig entfallen.7

Grafik zur Abschaffung der Freizertifikate bis 2034.
Schrittweise Abschaffung der Freizertifikate für CBAM-Güter.

Was können Unternehmen jetzt tun?

Verantwortliche in Unternehmen sollten jetzt prüfen:

  • ob sie Waren aus Drittländern einführen, deren HS-Code unter den CBAM fällt
  • wie viele Tonnen CBAM-Waren sie im Jahr 2026 eingeführt haben und für 2027 planen
  • ob es sich um Rückwaren oder Importe aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island handelt, die ausgenommen sind
  • wer im Unternehmen für die Zulassung, die CBAM-Erklärung und den Kauf der Zertifikate zuständig ist

Wenn Sie über der Schwelle liegen: Gruppieren Sie Ihre Waren nach Ursprungsland und Produktionsstätte und fragen Sie Ihre Lieferanten nach geprüften Werten für die grauen Emissionen. Ohne Lieferantendaten greifen die Standardwerte, die meist höher liegen. Planen Sie außerdem das Budget für die Zertifikate ein, die ab dem 1. Februar 2027 gekauft werden können.

Aktuelle Informationen, Leitfäden und das Zulassungsverfahren finden Sie bei der DEHSt und auf der CBAM-Seite der EU-Kommission.

Dieser Artikel wurde am 2. Oktober 2026 aktualisiert.

FAQ

Häufige Fragen zum CBAM

Wer ist CBAM-pflichtig?

CBAM-pflichtig sind Unternehmen, die im Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren aus Drittländern in die EU einführen. Erfasst sind Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel. Für Strom und Wasserstoff gilt die Schwelle nicht. Sie sind ab der ersten Einfuhr pflichtig. Betroffene Importeure brauchen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder, in Deutschland bei der DEHSt.

Was kostet ein CBAM-Zertifikat?

Ein CBAM-Zertifikat deckt eine Tonne CO2-Äquivalent ab. Der Preis folgt den Auktionspreisen im EU-Emissionshandel. Für das erste Quartal 2026 lag er bei 75,36 €, für das zweite Quartal bei 75,28 €. Ab 2027 veröffentlicht die EU-Kommission den Preis wöchentlich.

Ab wann müssen CBAM-Zertifikate gekauft werden?

Der Verkauf startet am 1. Februar 2027. Die Zertifikate für die Importe aus 2026 müssen bis zum 30. September 2027 zusammen mit der ersten CBAM-Erklärung abgegeben werden.

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