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Incoterms: Bedeutung und Relevanz im B2B-Außenhandel

Im B2B-Außenhandel ist die präzise Vereinbarung von Lieferbedingungen über den finanziellen Erfolg eines Geschäfts entscheidend. Missverständnisse bei den Transportbedingungen führen im Ernstfall zu enormen Zusatzkosten, blockierten Zollsendungen oder ungelösten Haftungsfragen bei Transportschäden.

Mit den Incoterms 2020 existiert ein klares Regelwerk, das diesen Problemen vorbeugt. In der täglichen Logistikpraxis zeigt sich jedoch, dass sich die allermeisten Straßen-, Express- und Luftfracht-Transporte am sichersten und effizientesten über zwei zentrale Klauseln abwickeln lassen: DAP und DDP. Über unsere Plattform steuern Sie Ihren Warenexport sowie Ihren Waren im Warenimport mit diesen Klauseln vollkommen digital und rechtssicher.

Alle Incoterms 2020 kurz erklärt.
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Alle 11 Incoterms 2020 im Überblick

Ein HS Code ist ein international standardisierter Zahlencode zur Klassifizierung von Waren im Zoll. Die Bedeutung des Codes liegt darin, dass Zollbehörden weltweit anhand dieser Warentarifnummer erkennen, um welche Art von Produkt es sich handelt – ohne die Sendung öffnen zu müssen.

Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine schnelle Orientierung über alle aktuell gültigen Klauseln:

Übersicht Incoterms: Risikoübergang und Kostenteilung

KlauselEngl. BezeichnungDeutsche BedeutungRisikoübergang (Gefahrübergang)Kostentragung durch Verkäufer bis …
DAPDelivered At PlaceGeliefert benannter OrtBereitstellung zur Entladung auf am Bestimmungsort. (unverzollt & unversteuert).Benannter Bestimmungsort (exklusive Einfuhrverzollung/Steuern).
DDPDelivered Duty PaidGeliefert verzolltBereitstellung zur Entladung am Bestimmungsort (verzollt & versteuert).Benannter Bestimmungsort (inklusive Einfuhrverzollung, Zöllen und Steuern).
FCAFree CarrierFrei FrachtführerÜbergabe an den vom Käufer bestimmten Frachtführer am benannten Ort.Benannter Ort der Übergabe (inkl. Exportverzollung).
EXWEx WorksAb WerkBei Bereitstellung der Ware am Benannten Ort (meist Werk/Lager des Verkäufers).Benannter Ort der Bereitstellung (Verkäufer lädt nicht).
CPTCarriage Paid ToFrachtfreiÜbergabe der Ware an den ersten Frachtführer.Benannter Bestimmungsort (Haupttransport bezahlt).
CIPCarriage and Insurance Paid ToFrachtfrei versichertÜbergabe der Ware an den ersten Frachtführer.Benannter Bestimmungsort (Haupttransport + All-Risk-Versicherung bezahlt).
DPUDelivered at Place UnloadedGeliefert benannter Ort entladenNach Entladung vom ankommenden Beförderungsmittel am benannten Bestimmungsort.Benannter Bestimmungsort (inklusive Entladung, exklusive Einfuhrzoll/Steuern).
FASFree Alongside ShipFrei längsseits SchiffPlatzierung der Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen.Längsseits des Schiffs im Verschiffungshafen.
FOBFree On BoardFrei an BordSobald die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert ist.An Bord des Schiffes im Verschiffungshafen.
CFRCost and FreightKosten und FrachtSobald die Ware an Bord des Schiffes geliefert ist.Benannter Bestimmungshafen (Haupttransport See bezahlt).
CIFCost, Insurance and FreightKosten, Versicherung und FrachtSobald die Ware an Bord des Schiffes geliefert ist.Benannter Bestimmungshafen (Haupttransport + Mindestversicherung bezahlt).

*

Kurzzusammenfassung der sonstigen Klauseln (EXW, FCA & Co.)

Um Ihnen den bürokratischen Dschungel zu ersparen, haben wir die restlichen 9 Klauseln hier extrem kompakt zusammengefasst. Diese Klauseln spielen im standardisierten Multi-Carrier-Versand eine untergeordnete Rolle und werden von LetMeShip für den Standard-Plattformversand nicht direkt angeboten:

  • EXW (Ab Werk): Minimale Pflicht für den Verkäufer. Der Käufer holt die Ware ungeladen und unverzollt ab. Achtung: Birgt für den Verkäufer steuerliche Risiken beim Ausfuhrnachweis.
  • FCA (Frei Frachtführer): Verkäufer übergibt die exportversteuerte Ware an den Frachtführer des Käufers. Häufige Alternative zu EXW im B2B-Bereich.
  • CPT (Frachtfrei): Verkäufer zahlt den Haupttransport, das Schadensrisiko geht aber schon beim ersten Frachtführer auf den Käufer über.
  • CIP (Frachtfrei versichert): Wie CPT, jedoch muss der Verkäufer zusätzlich eine All-Risk-Transportversicherung abschließen.
  • DPU (Geliefert benannter Ort entladen): Der Verkäufer muss die Ware am Zielort anliefern und eigenhändig entladen. Erst danach geht das Risiko über.
  • Reine Seefrachtklauseln (FAS, FOB, CFR, CIF): Diese vier Bedingungen dürfen ausschließlich für den klassischen Schiffstransport (keine Container) genutzt werden. Der Risikoübergang erfolgt meist, sobald die Ware an Bord des Schiffes geladen ist.

Fokus DAP & DDP: Die von LetMeShip angebotenen B2B-Klauseln im Detail

Im modernen Paket-, Expressversand und Palettenversand haben sich DAP und DDP als die sichersten und kundenfreundlichsten Schnittstellen etabliert. Aus diesem Grund fokussieren wir uns bei LetMeShip auf diese beiden Klauseln. Sie ermöglichen eine klare Trennung der logistischen Zuständigkeiten und lassen sich über unsere Multi-Carrier-Plattform nahtlos abwickeln.

Direktvergleich: DAP vs. DDP (Kosten & Risiko)

Kriterium / ProzessschrittDAP (Delivered At Place)DDP (Delivered Duty Paid)
Gefahrenübergang (Haftung bei Verlust/Schaden)Verkäufer (haftet bis zur Bereitstellung an der vereinbarten Lieferadresse)Verkäufer (haftet bis zur Bereitstellung an der vereinbarten Lieferadresse)
Verpackung & VersandvorbereitungVerkäufer (Kosten & Organisation)Verkäufer (Kosten & Organisation)
Ausfuhrverzollung (Export)Verkäufer (erstellt Ausfuhranmeldung)Verkäufer (erstellt Ausfuhranmeldung)
Haupttransport (Frachtkosten)Verkäufer (zahlt Transport bis zum Bestimmungsort)Verkäufer (zahlt Transport bis zum Bestimmungsort)
Einfuhrverzollung (Importzoll-Abwicklung)Käufer (Empfänger wickelt den Import ab)Verkäufer (Absender bzw. Carrier wickelt Import ab)
Einfuhrzölle & ZollgebührenKäufer (Empfänger zahlt anfallende Zölle)Verkäufer (Absender zahlt anfallende Zölle)
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) / Import-MwSt.Käufer (Empfänger zahlt Einfuhrsteuer)Verkäufer (Absender zahlt Einfuhrsteuer)
Entladung am BestimmungsortKäufer (Carrier entlädt das Transportmittel)Käufer (Carrier entlädt das Transportmittel)
B2B-KundenerfahrungEingeschränkt (Zollformalitäten, etwa fehlende Verzollungsanweisung, Vollmacht oder unerwartete Abgaben können die Zustellung verzögern.)Maximal (Eine fehlende Verzollungsanweisung o. Vollmacht kann die Zustellung verzögern.)

*Wichtiger Hinweis: Wie die Gegenüberstellung zeigt, verlagert sich das Haftungsrisiko bei beiden Klauseln erst am Bestimmungsort auf den Käufer. Der wesentliche Unterschied liegt rein in der Kostentragung der Zollabfertigung und der Einfuhrabgaben im Importland!

1. DAP — Delivered At Place (Geliefert benannter Ort)

Bei DAP Incoterms liegt die Verantwortung für den sicheren Transport bis zum Bestimmungsort beim Verkäufer.

  • Kostenteilung: Der Verkäufer zahlt die Verpackung, die Exportzollabfertigung und den gesamten Transport bis zur Lieferadresse. Der Käufer trägt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sowie Zölle und die lokale Zollabfertigungsgebühr.
  • Risikoübergang: Das Risiko für Verlust oder Beschädigung geht erst auf den Käufer über, wenn die Ware am Bestimmungsort auf dem Transportmittel bereitgestellt wird (noch unentladen). Bei den KEP-Dienstleistern von LetMeShip erfolgt die Entladung durch den Carrier (Fahrer).

2. DDP — Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt)

Die DDP Incoterms Klausel ist das „Rundum-Sorglos-Paket“ für den Empfänger und die kundenfreundlichste Versandart im B2B-Onlinehandel.

  • Kostenteilung: Der Verkäufer übernimmt alle anfallenden Kosten. Dazu gehören Fracht, Exportverzollung, Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer sowie die Gebühren für die Zollabfertigung im Zielland. Der Käufer muss sich um nichts kümmern und übernimmt lediglich die Entladung.
  • Risikoübergang: Wie bei DAP haftet der Verkäufer für die Ware bis zur Bereitstellung an der Lieferadresse des Käufers.

Praxis-Szenarien: DAP und DDP im B2B-Alltag

Wie wirken sich diese Klauseln konkret auf Ihre logistischen Abläufe aus? Die folgenden zwei Szenarien verdeutlichen die Praxis:

Szenario A: Ersatzteilversand in die Schweiz unter DAP

Ausgangslage: Ein deutscher Werkzeugbauer versendet dringend benötigte Ersatzteile im Wert von 1.500 EUR an einen Geschäftskunden in Zürich (Schweiz).

Abwicklung über LetMeShip:

  1. Der Verkäufer loggt sich bei LetMeShip ein, vergleicht Tarife und bucht einen Expressdienst (z.B. FedEx oder DHL Express).
  2. Im Buchungsprozess wählt er die Option DAP (voreingestellt).
  3. Der Verkäufer stellt die Handelsrechnung sowie die Ausfuhranmeldung bereit.
  4. Der Expressdienst transportiert das Paket über die Grenze.
  5. Der Zoll-Broker des Expressdienstes kontaktiert den Schweizer Empfänger. Dieser zahlt die anfallende Schweizer Mehrwertsteuer sowie eventuelle Zölle.
  6. Nach Zahlungseingang (oder über das Zollaufschubkonto des Empfängers) wird das Paket zugestellt.

Vorteil dieses Szenarios: Der deutsche Verkäufer muss sich nicht mit den Schweizer Steuergesetzen auseinandersetzen. Die steuerliche Abwicklung im Importland bleibt komplett beim Schweizer Empfänger.

Szenario B: Premium-Lieferung an ein Werk in den USA unter DDP

Ausgangslage: Ein Elektronikhersteller aus Hamburg liefert Spezialkomponenten direkt an das Montageband eines Kunden in Texas (USA). Der US-Kunde verlangt eine absolut unterbrechungsfreie Zustellung ohne administrativen Aufwand vor Ort.

Abwicklung über LetMeShip:

  • Der Verkäufer wählt im LetMeShip-System die Option DDP (auch bekannt als „Zoll/Steuern zu Lasten des Absenders“).
  • Er erstellt die Handelsrechnung, auf der der Incoterm DDP Houston, TX, Incoterms® 2020 ausgewiesen ist.
  • Der über LetMeShip gebuchte Express-Carrier übernimmt die gesamte Einfuhrzollabfertigung in den USA.
  • Das Paket wird direkt am Werkstor des Empfängers in Texas angeliefert. Der US-Kunde muss keine Zahlungen leisten oder Formulare ausfüllen.
  • Die entstandenen US-Einfuhrabgaben und die Zollabfertigungsgebühr werden dem Verkäufer in Deutschland nachträglich vom Carrier in Rechnung gestellt.

Vorteil dieses Szenarios: Maximale Kundenzufriedenheit. Der US-Einkäufer nimmt die Ware so unkompliziert entgegen wie bei einer Inlandssendung.

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Risikoübergang und Kostenteilung: Was jede Klausel regelt

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Incoterms den Eigentumsübergang an einer Ware regeln. Das ist falsch. Das Eigentumsrecht wird ausschließlich im Kaufvertrag selbst geregelt. Die Incoterms regeln ausschließlich:

  • Die Pflichtenverteilung: Wer organisiert den Transport und wer bucht den Frachtführer? (Bei DAP und DDP immer der Verkäufer!)
  • Den Kostenübergang: Bis zu welchem geografischen Punkt bezahlt der Verkäufer den Transport? (Bei DAP exklusive Einfuhrabgaben, bei DDP inklusive Einfuhrabgaben).
  • Den Risikoübergang (Gefahrübergang): Ab welchem Ort haftet der Verkäufer nicht mehr für Verlust oder Beschädigung? (Bei DAP und DDP liegt das Risiko bis zum Bestimmungsort beim Verkäufer).

Die Bedeutung der präzisen Ortsangabe

Ein Incoterm ist ohne eine exakte Ortsangabe rechtlich wertlos. Schreiben Sie niemals nur „DAP“ oder „DDP“ in Ihre Dokumente. Die korrekte Formulierung auf der Handelsrechnung lautet stets:

  • Incoterm-Klausel
  • Präzise Adresse des Übergabeortes
  • Regelwerk –Version

Negativ-Beispiel: DAP Schweiz (Zu unpräzise – wo genau im Land erfolgt der Risiko- und Kostenübergang?)

Positiv-Beispiel: DAP Industriestrasse 12, CH-8002 Zürich, Incoterms® 2020

Incoterms und Zolldokumente: Pflichten bei DAP & DDP

Beim Export in Drittländer (außerhalb der EU) entscheidet die Wahl zwischen DAP und DDP darüber, wer steuerlich und zollrechtlich in der Verantwortung steht.

Prozess / DokumentenschrittDAP (Delivered At Place)DDP (Delivered Duty Paid)
1. HandelsrechnungVerkäufer erstellt Handelsrechnung (Incoterm-Vermerk: DAP [Ort])Verkäufer erstellt Handelsrechnung (Incoterm-Vermerk: DDP [Ort])
2. ExportzollanmeldungVerkäufer meldet Ware zur Ausfuhr an (z. B. ATLAS-System ab 1.000 €)Verkäufer meldet Ware zur Ausfuhr an (z. B. ATLAS-System ab 1.000 €)
3. HaupttransportVerkäufer (bzw. LetMeShip/Carrier) transportiert Ware ins ZiellandVerkäufer (bzw. LetMeShip/Carrier) transportiert Ware ins Zielland
4. ImportverzollungKäufer (bzw. dessen Zoll-Broker) übernimmt die Anmeldung im ZiellandVerkäufer (Carrier übernimmt i.d.R. die Anmeldung im Namen d. Verkäufers)
5. EinfuhrabgabenKäufer zahlt alle anfallenden Zölle, Einfuhrsteuern & Zollgebühren vorabVerkäufer zahlt Zölle, Steuern & Servicegebühren (Abrechnung erfolgt im Nachgang)
6. Empfängersituation vor OrtKäufer muss Abgaben bezahlen, bevor die Ware zugestellt werden kannKäufer erhält die Lieferung direkt, unkompliziert und ohne administrative Barrieren (u.U. ist die Verzollungsanweisung / Vollmacht) des Empfängers erforderlich.

1. Handelsrechnung (Proforma-Rechnung)

Muss bei jedem internationalen Versand außerhalb der EU vorliegen. Sie muss den vereinbarten Incoterm inklusive des exakten Orts gut sichtbar ausweisen (z. B. Terms of Delivery: DDP Customer Warehouse, New York, Incoterms 2020). Stellen Sie sicher, dass alle Positionen mit der korrekten Zolltarifnummer deklariert sind – nutzen Sie hierfür gern unseren kostenlosen HS Code Finder.

2. Ausfuhranmeldung (Export Declaration)

Sowohl bei DAP als auch bei DDP ist der Verkäufer dafür verantwortlich, die Ware im Exportland zur Ausfuhr anzumelden (z. B. über das ATLAS-System in Deutschland für Warenwerte ab 1.000 EUR). Sie erhalten den elektronischen Ausgangsvermerk als Nachweis für Ihre steuerfreie Ausfuhrlieferung.

3. Einfuhranmeldung im Zielland (Import Declaration)

  • Bei DAP: Der Käufer (Empfänger) beauftragt den Zollbroker (oder den anliefernden Carrier) und stellt die notwendigen Daten für die Importverzollung bereit. Er zahlt die Einfuhrzölle und Steuern. Um eine erste Schätzung der Zollgebühren vor Ihrer Buchung zu erhalten, hilft Ihnen unser Zollrechner.
  • Bei DDP: Der Verkäufer steht in der Pflicht, die Einfuhrabfertigung zu organisieren und zu bezahlen. Da Speditionen und Expressdienstleister (wie UPS, DHL Express, FedEx) über globale Netzwerke verfügen, wickeln diese die Einfuhr im Zielland für Sie ab und belasten Ihr Absenderkonto mit den entsprechenden Zöllen und Steuern.

Incoterms im B2B-Versand: Carrier-Auswahl und Buchung über LetMeShip

Die Versandorganisation mit LetMeShip ist optimal auf die Klauseln DAP und DDP ausgelegt. Unser System nimmt Ihnen die Komplexität bei der Buchung ab.

So buchen Sie eine DAP-Sendung:

Wenn Sie im LetMeShip-System eine Sendung in ein Drittland anlegen, ist DAP voreingestellt. Sie vergleichen die Tarife unserer Versandpartner, wählen das passende Angebot aus und buchen. Die Frachtkosten werden über Ihr LetMeShip-Kundenkonto abgerechnet, während der Empfänger die Zollrechnung im Zielland direkt vom anliefernden Carrier erhält.

So buchen Sie eine DDP-Sendung:

Möchten Sie sämtliche Kosten übernehmen, wählen Sie im Buchungsverlauf die Option DDP (bzw. „Zoll/Steuern zu Lasten des Absenders“).

Wichtiger Hinweis zu Gebühren: Viele Carrier verlangen für die zollrechtliche Abwicklung und Vorlage von Zollbeträgen im Bestimmungsland eine geringe Administrationsgebühr (Vorlageprovision). Diese Gebühren werden Ihnen zusammen mit den Zöllen und Steuern transparent im Nachgang über LetMeShip abgerechnet.

Fazit & LetMeShip-Unterstützung

Die reibungslose Abwicklung internationaler B2B-Sendungen steht und fällt mit der Wahl des passenden Incoterms und der korrekten operativen Umsetzung. LetMeShip unterstützt Sie aktiv bei diesem Prozess:

  • Einfacher Tarifvergleich: Finden Sie den passenden Speditions- oder Express-Carrier für Ihre DAP- und DDP-Sendungen.
  • Zolldokumente im Griff: Unser Versand-Booking-System leitet Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe zollrelevanter Daten, sodass Ihre Handelsrechnungen (Proforma-Rechnungen) fehlerfrei erstellt werden.
  • Persönlicher Kundenservice: Unsere Logistik-Experten unterstützen Sie bei allen Fragen zur zollkonformen Abwicklung.

Hinweis: Wir unterstützen Sie gern bei allen Zollfragen, aber bitte beachten Sie, dass letzten Endes die Verantwortung in Zollangelegenheiten beim Exporteur bzw. Importeur liegt.

Jetzt Frachtraten vergleichen und zollkonform versenden.

Portrait LetMeShip Sales

Echte Versandexperten, kein Chatbot.

Unser Team ist Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr direkt für Sie erreichbar. Wenn etwas schiefgeht, sprechen wir mit dem Carrier. Sie müssen sich um nichts kümmern.

26 Jahre

Logistikkompetenz, gepaart mit engagiertem Kundenservice.

3 Millionen

Sendungen, die jedes Jahr über unsere Versandplattform verschickt werden.

90 Sekunden

vom Einloggen bis zum Abrufen des Versandetiketts.

FAQ

Häufige Fragen zu Incoterms (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen DAP und DDP für Geschäftskunden?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Übernahme der Einfuhrzölle, Steuern (wie der Einfuhrumsatzsteuer) und der Importabfertigungsgebühren. Bei DAP ist der Käufer im Bestimmungsland dafür verantwortlich und trägt diese Kosten. Bei DDP übernimmt der Verkäufer sämtliche Kosten und behördlichen Pflichten im Importland.

Warum bietet LetMeShip nur DAP und DDP an?

DAP und DDP sind die universellsten, sichersten und am häufigsten genutzten Klauseln im modernen Paket-, Express- und Paletten-B2B-Versand. Sie ermöglichen eine klare, digitale Schnittstellen-Abwicklung mit allen führenden Carriern und schützen sowohl Absender als auch Empfänger vor unklaren Haftungssituationen. Erfahren Sie mehr über unseren flexiblen B2B-Multi-Carrier-Versand.

Welche Zolldokumente sind bei DDP-Sendungen erforderlich?

Als Verkäufer müssen Sie bei einer DDP-Lieferung die Handelsrechnung bzw. Proforma-Rechnung (mit expliziter Ausweisung der DDP-Klausel und Lieferadresse) und ggf. die Exportzollanmeldung bereitstellen. Der gebuchte Carrier übernimmt im Zielland die Importverzollung und benötigt hierfür eine entsprechende Deklaration auf der Handelsrechnung (Proforma-Rechnung).

Gibt es bereits Incoterms 2025?

Nein. Die Internationale Handelskammer (ICC) überarbeitet die Regeln im Regelfall nur alle 10 Jahre. Die aktuellen Klauseln basieren auf den Incoterms 2020. Suchanfragen oder Berichte zu „Incoterms 2025“ beruhen auf Missverständnissen. Die Incoterms 2020 bleiben bis mindestens 2030 das global gültige Regelwerk.
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Welche Incoterms eignen sich für den Versand per Luft- und Expressfracht?

Für Luftfracht, Express- und Paketversand eignen sich ausschließlich die sogenannten multimodalen Klauseln. DAP und DDP sind hierfür die optimalen Standards. Verwenden Sie für Luftfracht niemals fahrtspezifische Seefracht-Incoterms wie FOB oder CIF, da diese rechtlich nur für Schifffahrtswege gelten und zu Deckungslücken bei der Versicherung führen.

Gelten die Incoterms 2020 auch für den innereuropäischen Versand?

Ja. Auch wenn innerhalb der EU keine Zollschranken existieren und somit die zollrechtlichen Pflichten von DAP und DDP entfallen, regeln die Klauseln auch im EU-Inland wichtige Details wie den genauen Ort des Gefahrenübergangs (Haftung bei Transportschäden) und die Transportkostenteilung.

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