Zusammenfassung
Das Wichtigste zum Gefahrgutbeauftragten
- Nicht jedes Unternehmen muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. § 2 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nennt mehrere Befreiungstatbestände, die sich auch kombinieren lassen.
- LetMeShip verlangt für die Freischaltung keinen bestellten Gefahrgutbeauftragten, sondern einen Schulungsnachweis nach ADR 1.3 für die Straße bzw. IATA DGR 1.5 für die Luftfracht.
- Unser Gefahrgutbeauftragter deckt den versandbezogenen Teil ab – er ersetzt aber keine Bestellung nach GbV mit Jahresbericht, Überwachungspflichten und betrieblicher Unterweisung.
Brauchen Sie einen Gefahrgutbeauftragten?
Grundsätzlich gilt die Bestellpflicht für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfasst. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung nimmt davon aber Unternehmen aus, deren Tätigkeit sich auf bestimmte Konstellationen beschränkt. Prüfen Sie, ob einer dieser Fälle auf Ihr Unternehmen zutrifft:
- Freigestellte Mengen: Ihre Tätigkeiten überschreiten die Höchstmengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht – das ist die bekannte 1000-Punkte-Regel.
- LQ und EQ: Sie befördern ausschließlich Güter, die nach Kapitel 3.3, 3.4 (Limited Quantities) oder 3.5 (Excepted Quantities) freigestellt sind.
- Versender unter 50 Tonnen: Ihnen sind nur Versenderpflichten zugewiesen und Ihre Beteiligung liegt unter 50 Tonnen netto je Kalenderjahr – ausgenommen Klasse 7 und Transportkategorie 0 nach 1.1.3.6.3 ADR.
- Nur Entladen: Ihnen sind ausschließlich Entladepflichten zugewiesen, ebenfalls unter der 50-Tonnen-Grenze.
- Bestimmte Rollen: Sie sind ausschließlich als Fahrzeugführer, Empfänger, Verlader, Verpacker, Beförderer im Sinne der genannten Ausnahmen oder als Verpackungshersteller tätig.
- Freigestellte Güter: Sie befördern nur Gefahrgüter, die nach ADR, RID, ADN oder IMDG von den Vorschriften freigestellt sind.
- Werkverkehr: Sie befördern ausschließlich für betriebliche Zwecke und bleiben unter 50 Tonnen netto je Kalenderjahr.
Diese Befreiungen sind kombinierbar. Ein Unternehmen, das nur gelegentlich Kleinmengen im LQ-Rahmen verschickt und dabei deutlich unter 50 Tonnen im Jahr bleibt, fällt damit in der Regel unter mehrere Ausnahmen gleichzeitig – und braucht keinen bestellten Gefahrgutbeauftragten.
Diese Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die verbindliche Einordnung Ihres Unternehmens hängt von Ihren konkreten Tätigkeiten, Mengen und Stoffen ab. Unser Support-Team übernimmt ausdrücklich keine rechtliche Beratung zu Gefahrguttransporten – im Zweifel klären Sie die Bestellpflicht mit Ihrer IHK oder einem Fachberater.
Bestellter Gefahrgutbeauftragter oder Unterweisung nach ADR 1.3?
Diese beiden Dinge werden regelmäßig verwechselt – sie haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und betreffen unterschiedliche Personen:
| Bestellter Gefahrgutbeauftragter | Unterweisung nach ADR 1.3 / IATA DGR 1.5 | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), ADR 1.8.3 | ADR Kapitel 1.3, IATA DGR 1.5 |
| Wer betroffen ist | Das Unternehmen, sofern keine Befreiung greift | Alle Personen, die Gefahrgut vorbereiten, verpacken oder buchen |
| Umfang | Überwachung, Jahresbericht, betriebliche Unterweisung, Beratung der Leitung | Aufgabenbezogene Schulung mit Schulungsbescheinigung |
| Von LetMeShip verlangt? | Nein | Ja – Nachweis bei der Freischaltung |
Für den Versand über unsere Plattform ist also der Schulungsnachweis der relevante Punkt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen passende Schulungsanbieter; LetMeShip schult selbst nicht.
Was ein bestellter Gefahrgutbeauftragter leistet
Wenn Ihr Unternehmen bestellpflichtig ist, hilft es zu wissen, was diese Rolle konkret umfasst – denn daran erkennen Sie auch, was ein Plattform-Anbieter davon niemals abdecken kann. Der bestellte Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Unternehmen, berät die Leitung, wirkt an internen Abläufen und Notfallverfahren mit, unterweist die beteiligten Personen und dokumentiert seine Tätigkeit in einem Jahresbericht. Er braucht eine gültige Schulungsbescheinigung nach ADR 1.8.3 und muss der zuständigen Behörde gegenüber benannt sein.
Das ist eine betriebliche Dauerfunktion, keine Dienstleistung, die man pro Sendung einkauft. Genau hier liegt die Grenze: Ein Versanddienstleister kann Ihnen die Prüfung und Freigabe Ihrer Sendungen abnehmen, aber nicht die Verantwortung für Ihre betrieblichen Abläufe.
Bereit für Ihren Freigabe-Termin?
15 Minuten, online per Video oder Telefon. Bei passenden Voraussetzungen schalten wir Sie direkt im Gespräch frei. Sie sind unsicher, ob Ihre Sendung überhaupt durchgeht? Fragen Sie vorab kurz nach, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Was LetMeShip abdeckt – und was nicht
LetMeShip hat einen eigenen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten: Björn Ehrich, Gefahrgutbeauftragter gemäß ADR 1.8.3.12 mit Unterweisung gemäß IATA DGR 1.5. Er prüft im Freigabe-Termin, ob und wie Ihre Sendungen über unsere Plattform versendbar sind, und schaltet Sie bei passenden Voraussetzungen direkt im Gespräch frei.
- Prüfung, welche Ihrer Gefahrgüter über LetMeShip versendbar sind
- Prüfung Ihres Schulungsnachweises im Rahmen der Freischaltung
- Freischaltung für den Selbstbuchungs-Prozess auf der Plattform
- Ansprechpartner bei Unklarheiten und Sonderfällen zur Versandfähigkeit
Ebenso klar ist, was das nicht ist: Unser Gefahrgutbeauftragter deckt den versandbezogenen Teil bis zur Freischaltung ab. Er wird nicht als Gefahrgutbeauftragter für Ihr Unternehmen bestellt und übernimmt damit auch nicht die Pflichten aus einer Bestellung nach GbV – insbesondere nicht den Jahresbericht, die betriebliche Überwachung und die Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden. Ist Ihr Unternehmen bestellpflichtig, brauchen Sie diese Rolle zusätzlich, intern oder extern.
Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter?
Der Markt für externe Gefahrgutbeauftragte reicht von günstigen Monatspauschalen für Kleinstbetriebe bis zu individuell kalkulierten Mandaten mit Vor-Ort-Terminen, Audits und Schulungen. Was am Ende sinnvoll ist, hängt weniger vom Preis ab als von drei Fragen:
- Sind Sie überhaupt bestellpflichtig? Greift eine der Befreiungen oben, brauchen Sie kein Mandat – und sollten auch keines bezahlen.
- Brauchen Sie die Rolle oder nur den Versand? Wenn es Ihnen ausschließlich darum geht, Gefahrgut rechtssicher zu verschicken, ist die Freischaltung bei einer Plattform der direktere Weg als ein Beratungsmandat.
- Wie oft versenden Sie? Bei wenigen Sendungen im Jahr steht ein laufendes Mandat in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Für den Versand über LetMeShip gibt es keine Vertragsbindung und kein Mindestvolumen. Wie sich der Freigabe-Termin und die Betreuung durch unseren Gefahrgutbeauftragten zu Ihrem Tarif verhalten, klären wir transparent im Gespräch.
FAQ
Häufige Fragen zum Gefahrgutbeauftragten
Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten, wenn ich nur LQ versende?
In der Regel nicht. § 2 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung befreit Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf Güter beschränkt, die nach Kapitel 3.3, 3.4 oder 3.5 freigestellt sind – Kapitel 3.4 ist Limited Quantities. Entscheidend ist, dass Ihre Tätigkeit sich darauf beschränkt. Sobald Sie daneben voll regulierte Sendungen abwickeln, greift die Befreiung nicht mehr automatisch.
Reicht die Unterweisung nach ADR 1.3 für die Freischaltung?
Ja. Für den Versand über LetMeShip fordern wir bei der Freischaltung einen gültigen Schulungsnachweis für den jeweiligen Verkehrsträger – ADR 1.3 für die Straße, IATA DGR bzw. ICAO-TI für die Luftfracht. Ein nach GbV bestellter Gefahrgutbeauftragter ist dafür nicht erforderlich.
Wer haftet beim Gefahrgut-Versand?
Die korrekte Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation liegt beim Versender. Er ist auch dafür verantwortlich, dass nur geschulte Mitarbeitende buchen und dass die Angaben in der Buchungsplattform vollständig und richtig sind. Verstöße können Bußgelder, Transportstopps oder Haftungsfolgen nach sich ziehen. Die Details regeln unsere Sonderbedingungen für Gefahrgutversandbuchungen.
Was passiert im Freigabe-Termin?
15 Minuten online per Video oder Telefon. Wir klären, welche Gefahrgüter Sie versenden, ob sie über unsere Plattform abbildbar sind und ob die Schulungsnachweise vorliegen. Passen die Voraussetzungen, erfolgt die Freischaltung direkt im Gespräch – ohne zweiten Termin. Müssen Nachweise nachgereicht werden, dauert es in der Regel wenige Werktage.
Was ist die 1000-Punkte-Regel?
Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR erlaubt Beförderungen bis zu bestimmten Höchstmengen unter erleichterten Bedingungen. Die Mengen der einzelnen Gefahrgüter werden dabei mit einem Faktor je Transportkategorie bewertet und aufsummiert; die Summe darf 1000 Punkte nicht überschreiten. Für Sendungen über dieser Grenze ist der Versand über LetMeShip nicht möglich – dafür brauchen Sie eine spezialisierte Spedition.
Übernimmt LetMeShip die Gefahrgut-Beratung für mein Unternehmen?
Nein. Unser Gefahrgut-Support-Team hilft bei Fragen zur Verfügbarkeit von Dienstleistungen sowie bei Unklarheiten und Sonderfällen rund um den Versand. Eine rechtliche Beratung zu Gefahrguttransporten übernimmt es ausdrücklich nicht. Für die betriebliche Compliance jenseits des Versands wenden Sie sich an Ihre IHK oder einen Fachberater.

