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Zusammenfassung

Wie viele Gefahrgutklassen gibt es?

Es gibt neun Gefahrgutklassen. Mehrere davon sind in Unterklassen gegliedert – etwa Klasse 2 in entzündbare, nicht entzündbare und giftige Gase oder Klasse 6 in giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe. Lithiumbatterien werden in der Praxis häufig als Klasse 9a bezeichnet, einer Untergruppe der Klasse 9.

Die neun Gefahrgutklassen in der Übersicht

KlasseBezeichnungBeispieleÜber LetMeShip versendbar?
1Explosive Stoffe und GegenständeSicherheitspatronenNur Unterklasse 1.4S
2.1Entzündbare GaseCamping-Gas, FeuerzeugeEingeschränkt
2.2Nicht entzündbare, nicht giftige GaseDruckluft, CO₂-KartuschenEingeschränkt
2.3Giftige GaseNein
3Entzündbare flüssige StoffeFarben, Lacke, LösungsmittelJa, eingeschränkt
4.1–4.3Entzündbare, selbstentzündliche und wasserreaktive feste StoffeStreichhölzer, MetallpulverEingeschränkt
5.1 / 5.2Entzündend wirkende Stoffe / Organische PeroxideDüngemittel, Glasfaser-ReparatursetsEingeschränkt
6.1Giftige StoffeNein
6.2Ansteckungsgefährliche StoffeDiagnostische ProbenNur UN 3373
7Radioaktive StoffeNein
8Ätzende StoffeSäuren, Laugen, AkkumulatorenEingeschränkt
9Verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeTrockeneis, Airbags, Magnete, Geräte mit GefahrgutJa, eingeschränkt
9aLithiumbatterienLithium-Ionen, Lithium-MetallJa, außer defekte Zellen

Die Angaben zur Versendbarkeit stammen aus unseren Sonderbedingungen für Gefahrgutversandbuchungen und gelten für Straße und Luftfracht nach erfolgter Freischaltung. Schiene, See- und Binnenschiff bilden wir nicht ab. „Eingeschränkt“ bedeutet: Die Klasse ist grundsätzlich zugelassen, einzelne UN-Nummern sind aber namentlich ausgeschlossen.

Hauptgefahr, Nebengefahr und Verpackungsgruppe

Ein Stoff kann mehr als eine Gefahr aufweisen. Maßgeblich für die Einstufung ist die Hauptgefahr; weitere Eigenschaften kommen als Nebengefahr hinzu und werden mit einem zusätzlichen Gefahrzettel gekennzeichnet. Ein Reinigungskonzentrat kann etwa als ätzender Stoff der Klasse 8 eingestuft sein und zugleich entzündbar wirken.

Innerhalb der meisten Klassen wird zusätzlich nach Verpackungsgruppen abgestuft: I für hohe, II für mittlere und III für geringe Gefahr. Daraus folgen die zulässigen Verpackungsarten und die Mengengrenzen für Limited und Excepted Quantities. Für unsere Plattform ist diese Abstufung praktisch relevant, weil sie mitentscheidet, ob eine Sendung als LQ läuft oder voll reguliert werden muss.

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände

Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, gegliedert in Unterklassen nach Gefahrengrad. Über LetMeShip ist die Klasse vollständig vom Luft- und Straßentransport ausgeschlossen – mit einer Ausnahme: Unterklasse 1.4S, also Stoffe und Gegenstände mit geringer Explosionsgefahr, ist für Luft- und Straßentransport zugelassen.

Klasse 2: Gase

Klasse 2.1 umfasst entzündbare Gase. Ausgeschlossen ist UN 1001 (Acetylen, gelöst); Feuerzeuge sind vom Straßentransport ausgeschlossen, wenn sie nicht nach 1.1.3.6 ADR versandt werden. Klasse 2.2 sind nicht entzündbare, nicht giftige Gase – vom Lufttransport ausgeschlossen sind hier UN 1072 (Sauerstoff, komprimiert), UN 1070 (Distickstoffmonoxid), UN 2451 (Stickstofftrifluorid), UN 3156 und UN 3157. Klasse 2.3, giftige Gase, ist vollständig ausgeschlossen.

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe, alkoholhaltige Zubereitungen. Diese Klasse ist über LetMeShip zugelassen, ausgeschlossen sind aber UN 1162 (Dimethyldichlorsilan), UN 1308 (Zirkonium in entzündbarem flüssigem Stoff) sowie Stoffe, die bei erhöhter Temperatur transportiert werden müssen (UN 3256, UN 3257). Im Kleingebinde läuft diese Klasse häufig im Rahmen der Limited Quantities.

Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1 umfasst entzündbare feste, selbstzersetzliche und polymerisierende Stoffe sowie desensibilisierte explosive Stoffe, 4.2 selbstentzündliche und 4.3 wasserreaktive Stoffe. Ausgeschlossen sind Substanzen in geschmolzenem Zustand (UN 2304, UN 3176, UN 2448, UN 2447) und Stoffe mit einer Nebengefahr der Klasse 1 (UN 3221, UN 3222, UN 3231, UN 3232). Für Klasse 4.3 gilt zusätzlich: Sendungen mit Ursprung außerhalb der USA und Ziel in den USA sind vom Lufttransport ausgeschlossen.

Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide

Klasse 5.1 sind entzündend wirkende Stoffe, etwa Düngemittel; ausgeschlossen ist UN 1873 (Perchlorsäure), vom Lufttransport zusätzlich UN 3356 (Sauerstoffgenerator, chemisch). Klasse 5.2 sind organische Peroxide, etwa in Glasfaser-Reparatursets; ausgeschlossen sind Stoffe mit einem Nebenrisiko der Klasse 1 (UN 3101, UN 3102, UN 3111, UN 3112).

Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse 6.1, giftige Stoffe, ist über LetMeShip vollständig ausgeschlossen. Klasse 6.2, ansteckungsgefährliche Stoffe, ebenfalls – mit der einzigen Ausnahme UN 3373 (Biologischer Stoff), der für Luft- und Straßentransport zugelassen ist. Zu beachten: Stoffe, die einer Temperaturkontrolle unterliegen, sind generell ausgeschlossen.

Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Diese Klasse ist über LetMeShip vollständig vom Luft- und Straßentransport ausgeschlossen, ohne Ausnahme. Das betrifft auch Geräte, die eine radioaktive Quelle enthalten – etwa Prüf- oder Kalibrierstrahler in Messtechnik und Nuklearmedizin. Für solche Sendungen brauchen Sie einen spezialisierten Transporteur. Wichtig für die Abgrenzung: Nicht jedes Gerät, das mit Strahlung arbeitet, fällt in diese Klasse. Ein Röntgengerät erzeugt seine Strahlung elektrisch und hat im ausgeschalteten Zustand keine Reststrahlung – es ist deshalb nicht wegen der Strahlung Gefahrgut, sondern allenfalls wegen verbauter Komponenten wie Akkus, Isoliergasen oder Ölen. Entscheidend ist also, ob ein radioaktiver Stoff im Gerät steckt.

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Säuren, Laugen und Akkumulatoren. Ausgeschlossen sind UN 2215 und UN 2576 in geschmolzenem Zustand, UN 1796 und UN 1826 (Nitriersäuremischungen) sowie UN 2031 (Salpetersäure). Für Nassbatterien nach UN 2794 und UN 2795 gilt ein Ausschluss vom Straßentransport – es sei denn, sie entsprechen vollständig der ADR-Sondervorschrift 598, die Route enthält keine Fährüberfahrt und Frachtbrief und Verpackung tragen den entsprechenden Vermerk.

Klasse 9 und 9a: Verschiedene gefährliche Stoffe

Die Sammelklasse: Trockeneis, Airbags, magnetisiertes Material, Geräte mit gefährlichen Gütern und Lithiumbatterien. Ausgeschlossen sind UN 2315 und UN 3432 (polychlorierte Biphenyle) sowie UN 3077 und UN 3082 (umweltgefährdende Stoffe, n.a.g.). Klasse 9a umfasst Lithiumbatterien; ausgeschlossen sind hier vom Lufttransport insbesondere Zellen, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert wurden, sowie Datenlogger und kleine batteriebetriebene Fahrzeuge.

Klasse 9 ist im B2B-Versand die wichtigste Klasse überhaupt – nicht weil sie besonders gefährlich wäre, sondern weil hier die Alltagsfälle landen: der Akku im Notebook, der Magnet im Lautsprecher, das Trockeneis in der Kühlbox, die Restflüssigkeit in der Maschine. Wer regelmäßig Elektronik, Geräte oder Ersatzteile verschickt, hat es fast immer mit Klasse 9 oder 9a zu tun, auch ohne es zu wissen.

Sie versenden Lithium-Akkus, Chemikalien im Kleingebinde oder Geräte mit Gefahrgut-Anteil? Diese Fälle behandeln wir ausführlich auf der Seite zum Gefahrgut-Versand – dort finden Sie auch den Freigabe-Termin.

Björn E., Gefahrgutbeauftragter bei LetMeShip

Bereit für Ihren Freigabe-Termin?

15 Minuten, online per Video oder Telefon. Bei passenden Voraussetzungen schalten wir Sie direkt im Gespräch frei. Sie sind unsicher, ob Ihre Sendung überhaupt durchgeht? Fragen Sie vorab kurz nach, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.


FAQ

Häufige Fragen zu den Gefahrgutklassen

Wie viele Gefahrgutklassen gibt es?

Neun. Mehrere Klassen sind zusätzlich in Unterklassen gegliedert, etwa Klasse 2 in 2.1, 2.2 und 2.3. Lithiumbatterien werden in der Praxis oft als Klasse 9a bezeichnet, einer Untergruppe der Klasse 9.

Welche Gefahrgutklassen kann ich über LetMeShip versenden?

Nach erfolgter Freischaltung Klasse 9a (Lithiumbatterien) sowie eingeschränkt die Klassen 2, 3, 4, 5, 8 und 9. Klasse 1 nur als Unterklasse 1.4S, Klasse 6.2 nur als UN 3373. Vollständig ausgeschlossen sind Klasse 2.3, Klasse 6.1 und Klasse 7.

Was bedeutet „eingeschränkt“ in der Tabelle?

Die Klasse ist grundsätzlich zugelassen, einzelne UN-Nummern sind aber namentlich vom Transport ausgeschlossen – teils nur für die Luftfracht, teils für Straße und Luft. Die vollständige Liste steht in unseren Sonderbedingungen für Gefahrgutversandbuchungen.

Wo finde ich die Klasse meines Guts?

Im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 14. Dort stehen Klasse, UN-Nummer, offizielle Versandbezeichnung und Verpackungsgruppe. Die korrekte Einstufung des Gefahrguts gewährleistet der Versender.