Zusammenfassung
Das Wichtigste zu Gefahrgut in Geräten
- Nicht das Gerät entscheidet, sondern das Bauteil. Akku, Magnet, Nassbatterie, Restflüssigkeit oder mitgeliefertes Zubehör machen ein Gerät zum Gefahrgut.
- UN 3363 ist die Nummer für gefährliche Güter in Gegenständen, Maschinen und Geräten. Werden Mengengrenzen überschritten, greifen seit 2022 die eigenen Nummern UN 3537 bis UN 3548.
- Geräte mit radioaktivem Prüfstrahler sind Klasse 7 und über LetMeShip vollständig ausgeschlossen. Ein Röntgengerät ohne radioaktive Quelle ist dagegen nicht wegen der Strahlung Gefahrgut.
- Geräte mit flüssigem Gefahrgut, die nur in einer Ausrichtung transportiert werden dürfen, gelten als Sperrgut und müssen entsprechend deklariert werden.
Wann wird ein Gerät zum Gefahrgut?
Die häufigste Fehlannahme im Gerätetransport lautet: Ein Gerät ist entweder Gefahrgut oder nicht. Tatsächlich entscheidet fast immer ein einzelnes Bauteil oder ein Betriebsstoff darüber – und derselbe Gerätetyp kann je nach Ausstattung in die eine oder andere Kategorie fallen. Diese Komponenten sind die typischen Auslöser:
| Komponente im Gerät | UN-Nummer | Klasse | Über LetMeShip versendbar? |
|---|---|---|---|
| Lithium-Ionen-Akku, eingebaut oder beigepackt | UN 3481 | 9a | Ja, nach Freischaltung |
| Lithium-Metall-Batterie, eingebaut oder beigepackt | UN 3091 | 9a | Ja, nach Freischaltung |
| Magnetisiertes Material, z. B. Permanentmagnete | UN 2807 | 9 | Eingeschränkt |
| Nassbatterie mit Säure oder Alkalien | UN 2794 / UN 2795 | 8 | Straße nur unter Bedingungen |
| Quecksilber, z. B. in Altgeräten | UN 2809 | 8 | Eingeschränkt |
| Reinigungs-, Kalibrier- oder Betriebsflüssigkeit | je nach Stoff | 3 oder 8 | Eingeschränkt |
| Radioaktiver Prüf- oder Kalibrierstrahler | je nach Nuklid | 7 | Nein |
Für Nassbatterien nach UN 2794 und UN 2795 gilt eine Besonderheit: Sie sind vom Straßentransport ausgeschlossen, es sei denn, sie entsprechen vollständig der ADR-Sondervorschrift 598, die Transportroute enthält keine Fährüberfahrt und auf Frachtbrief und Verpackung steht der Vermerk „UN 2794/UN 2795 – Gemäß SV 598 ADR nicht beschränkt“.
Welche Komponenten in Ihrem Gerät stecken, steht in der Regel im technischen Datenblatt; für Betriebsstoffe brauchen Sie zusätzlich das Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 14. Fehlt eine dieser Angaben, klären wir den Fall im Freigabe-Termin.
UN 3363 oder UN 3537 bis UN 3548?
UN 3363 steht für „Gefährliche Güter in Gegenständen“ beziehungsweise „in Maschinen“ oder „in Geräten“. Die Nummer greift, wenn das Gefahrgut nicht als Stoff, sondern als Bestandteil eines Gegenstands transportiert wird. Für UN 3363 existiert eine Freistellung über die Sondervorschrift 672, die ihrerseits auf die Mengengrenzen der Sondervorschrift 301 verweist – dort gelten die Werte der Limited-Quantities-Spalte.
Werden diese Mengengrenzen überschritten, ist UN 3363 nicht mehr die richtige Nummer. Seit 2022 gibt es dafür zwölf eigene Einträge – UN 3537 bis UN 3548 – jeweils nach der Gefahr des enthaltenen Stoffs gegliedert. Praktisch bedeutet das: Ein Gerät mit einer kleinen Restmenge Hydrauliköl kann freigestellt sein, dasselbe Gerät mit gefülltem Tank nicht.
Kennzeichnung „GEGENSTAND ENTHÄLT GEFÄHRLICHE GÜTER“
Freigestellte Sendungen nach UN 3363 brauchen eine widerstandsfähige Außenverpackung – oder dürfen unverpackt bleiben, wenn die Behältnisse mit dem Gefahrgut im Gerät ausreichend geschützt sind. Auf der Verpackung steht die Aufschrift „GEGENSTAND ENTHÄLT GEFÄHRLICHE GÜTER“, bei flüssigen Inhalten zusätzlich Ausrichtungspfeile. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Stoff und von der Menge ab.
Bereit für Ihren Freigabe-Termin?
15 Minuten, online per Video oder Telefon. Bei passenden Voraussetzungen schalten wir Sie direkt im Gespräch frei. Sie sind unsicher, ob Ihre Sendung überhaupt durchgeht? Fragen Sie vorab kurz nach, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Medizingeräte und Labortechnik versenden
Bildgebung, Analytik, OP- und Sterilisationstechnik: Diese Geräte sind groß, schwer und hochwertig, und sie enthalten fast immer mindestens eine gefahrgutrelevante Komponente. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig verwechselt.
Ist ein Röntgengerät Gefahrgut?
Ein Röntgengerät erzeugt seine Strahlung elektrisch. Im ausgeschalteten Zustand gibt es keine Reststrahlung – wegen der Strahlung ist ein solches Gerät also kein Gefahrgut. Zum Gefahrgut wird es über seine Bauteile: den eingebauten Akku der Steuereinheit, Isoliergase oder Öle im Hochspannungsteil, Magnete, eine Nassbatterie in der Notstromversorgung oder mitgeliefertes Zubehör wie Reinigungs- und Kalibrierflüssigkeiten.
Geräte mit radioaktiver Quelle: Klasse 7
Anders liegt der Fall bei Geräten, die eine radioaktive Quelle enthalten – etwa Prüf- oder Kalibrierstrahler in der Nuklearmedizin, in der Knochendichtemessung oder in bestimmten Messgeräten. Diese Geräte fallen unter Klasse 7, und Klasse 7 ist über LetMeShip vollständig vom Luft- und Straßentransport ausgeschlossen. Hier führt kein Weg über unsere Plattform; dafür brauchen Sie einen auf radioaktive Stoffe spezialisierten Transporteur.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Stoffe, die einer Temperaturkontrolle unterliegen. Kühlketten-Logistik und Arzneimittelversand bilden wir nicht ab – bei Medizintechnik geht es hier ausschließlich um Geräte und deren Komponenten. Einen Überblick über unsere Leistungen für die Branche finden Sie unter Healthcare & Medizintechnik.
Sperrgut, Paletten und Ausrichtung
Geräte und Maschinen sind selten Paketware. Zwei Regeln sind deshalb für die Buchung entscheidend:
- Ausrichtung heißt Sperrgut. Versandstücke, die flüssige Gefahrgüter enthalten und nur in einer bestimmten Ausrichtung transportiert werden dürfen – also Maschinen, Geräte und Behälter – sind als Sperrgut zu deklarieren und entsprechend zu versenden.
- Über der 1000-Punkte-Grenze endet der Plattform-Versand. Gefahrgüter im Straßentransport, die die Höchstmengen nach ADR 1.1.3.6 überschreiten, sind über LetMeShip nicht buchbar. Für Sammelfracht in größeren Mengen ist eine spezialisierte Spedition der richtige Weg.
Innerhalb dieser Grenzen buchen Sie Gefahrgut, Standardpakete und Paletten in einem Account – ohne eigene Carrier-Verträge. Geht es um Ersatz- und Verschleißteile ohne Gefahrgut-Anteil, ist unsere Seite zum Ersatzteil-Versand der passende Einstieg.
FAQ
Häufige Fragen zu Gefahrgut in Geräten
Ist mein Röntgengerät Gefahrgut?
Nicht wegen der Strahlung. Ein Röntgengerät erzeugt Strahlung elektrisch und hat im ausgeschalteten Zustand keine Reststrahlung. Gefahrgut wird es über Bauteile wie eingebaute Akkus, Isoliergase, Öle, Magnete oder Nassbatterien. Enthält das Gerät dagegen eine radioaktive Quelle, etwa einen Prüfstrahler, fällt es unter Klasse 7 und ist über LetMeShip nicht versendbar.
Was bedeutet „GEGENSTAND ENTHÄLT GEFÄHRLICHE GÜTER“?
Das ist die Aufschrift für Sendungen, die nach der Freistellung für UN 3363 versendet werden. Sie kennzeichnet einen Gegenstand, der gefährliche Güter als Bestandteil enthält, ohne dass die vollen Gefahrgutvorschriften greifen. Bei flüssigen Inhalten kommen Ausrichtungspfeile hinzu.
Darf ein Gerät mit eingebautem Akku fliegen?
In der Regel ja – ein fest eingebauter Lithium-Ionen-Akku läuft unter UN 3481 und ist nach Freischaltung auch per Luftfracht versendbar. Ausgeschlossen sind Zellen, die aus Sicherheitsgründen als defekt eingestuft wurden. Details finden Sie auf unserer Seite zum Gefahrgut-Versand.
Wie deklariere ich ein Gerät mit Restflüssigkeit?
Zunächst brauchen Sie das Sicherheitsdatenblatt der Flüssigkeit, um Klasse und UN-Nummer zu bestimmen. Liegt die Restmenge unter den Grenzen der Freistellung, kommt UN 3363 in Betracht; darüber greifen die Nummern UN 3537 bis UN 3548. Darf das Gerät nur in einer Ausrichtung transportiert werden, ist es zusätzlich als Sperrgut zu deklarieren. Am sichersten klären Sie den Fall vorab im Freigabe-Termin.
Reicht LQ für mitgeliefertes Zubehör?
Häufig ja. Reinigungs-, Desinfektions- oder Kalibrierflüssigkeiten in Kleingebinden lassen sich oft im Rahmen der Limited Quantities versenden. Wichtig: Verschiedene UN-Nummern dürfen nicht zusammen in einem Versandstück verpackt werden, und Leerverpackungen, mit denen Gefahrgüter transportiert wurden, fallen ebenfalls unter die Gefahrgutvorschriften.
Versenden Sie Geräte mit radioaktivem Prüfstrahler?
Nein. Radioaktive Stoffe der Klasse 7 sind über LetMeShip vollständig vom Luft- und Straßentransport ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn der ausgewählte Carrier solche Sendungen grundsätzlich annehmen würde – unsere Sonderbedingungen gehen den Carrier-Bedingungen vor. Für solche Geräte brauchen Sie einen spezialisierten Transporteur.

