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Sie möchten die Produkte Ihres Unternehmens erfolgreich in Übersee verkaufen, aber die komplexen Zollbestimmungen halten Sie zurück? Keine Sorge! Ein reibungsloser Export ist machbar. Mit unseren 5 Tipps navigieren Sie Ihr Unternehmen sicher durch den Zolldschungel und vermeiden unnötige Verzögerungen und Kosten.

Tipp 1: Beantragen Sie rechtzeitig eine EORI-Nummer

Sie können sich die EORI-Nummer als Personalausweis für Ihr Unternehmen im internationalen Handel vorstellen. Sie ist für jede Ein- und Ausfuhrzollanmeldung innerhalb der EU Pflicht. Die Beantragung ist unkompliziert und erfolgt online. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die EORI-Nummer in der Regel innerhalb weniger Tage. Mit dieser Nummer können Sie den Zollprozess starten und Ihre Waren problemlos exportieren.

Tipp 2: Vereinfachen Sie den Export: Werden Sie zugelassener Ausführer

Möchten Sie die Waren Ihres Unternehmens schneller und einfacher in Länder exportieren, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen geschlossen hat? Dann sollten Sie in Erwägung ziehen, sich als zugelassener Ausführer (ZA) zu registrieren.

Was bringt der ZA-Status?

Als zugelassener Ausführer profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Mehr Flexibilität: Sie können die Zollabfertigung an einem Ort Ihrer Wahl durchführen, zum Beispiel direkt in Ihrem Unternehmen.
  • Schnellere Abfertigung: Ausfuhrbegleitdokumente stehen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung, was Verzögerungen minimiert.
  • Weniger Bürokratie: Sie können Ursprungserklärungen auch für Warenwerte ausstellen, die über den üblichen Schwellenwerten liegen.

Warum ist das wichtig?

Durch die Vereinfachung der Zollabfertigung sparen Sie Zeit und Geld. Die Waren Ihres Unternehmens gelangen schneller an den Bestimmungsort, und Sie können sich auf das Kerngeschäft Ihres Unternehmens konzentrieren.

Wann ist ein ZA sinnvoll?

Der ZA-Status ist besonders empfehlenswert, wenn Sie regelmäßig Waren in Länder exportieren, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Durch die Nutzung von Präferenzursprungsregeln können Zollgebühren gespart werden.

Was ist der Unterschied zum registrierten Ausführer (REX)?

Während der zugelassene Ausführer sich auf die Vereinfachung der Zollabfertigung konzentriert, ist der registrierte Ausführer (REX) speziell für die Ausstellung von Präferenznachweisen zuständig. Je nach Freihandelsabkommen kann es erforderlich sein, beide Status zu beantragen.

Wie werde ich zugelassener Ausführer?

Die Registrierung zum ZA erfolgt bei der zuständigen Zollbehörde. Die genauen Anforderungen können je nach Mitgliedstaat variieren. Informieren Sie sich am besten direkt bei dem zuständigen Zollamt oder bei einer für den Außenhandel zuständigen Stelle.

Tipp 3: Prüfen Sie, ob Exportverbote oder -beschränkungen bestehen

Auch wenn die EU sich grundsätzlich dem freien Handel verpflichtet hat, kann der Export bestimmter Waren oder Güter in einzelne Länder untersagt oder beschränkt sein. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob ein Exportverbot vorliegt oder eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Das geht online in der TARIC-Auskunftsanwendung der EU oder über die EU-Sanktionskarte.

Falls Sie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, muss diese online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Eine Bearbeitung kann 6–8 Monate dauern, planen Sie also ausreichend Zeit ein.

Stellen Sie abschließend noch sicher, dass es im Empfangsland keine Einfuhrverbote oder -beschränkungen gibt.

Prüfen Sie in diesem Zuge auch Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts: Steht dort eine UN-Nummer, müssen Sie Ihre Ware als Gefahrgut versenden und die entsprechenden Transportvorschriften nach ADR bzw. IATA einhalten.

Tipp 4: Die Ausfuhranmeldung

Ab einem Warenwert von 1000 € müssen Sie bei der zuständigen Zollstelle eine Ausfuhranmeldung abgeben. Dieses Dokument enthält Einzelheiten über die auszuführenden Waren und die beteiligten Vertragspartner, konkret:

  • Eine Zollrechnung mit Warentarifnummer
  • Den Warenwert der Güter
  • Eine Packliste mit Anzahl sowie Gewicht der Packstücke
  • Die EORI-Nummer des Versenders

Ausfuhranmeldungen müssen online über das ATLAS-System abgegeben werden, entweder durch ein in der EU ansässiges Unternehmen oder eine beauftragte Zollagentur.

Anschließend wird über ATLAS elektronisch Ihr Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erzeugt. Das ABD müssen Sie Ihrer Sendung beifügen. Bei einer Buchung über LetMeShip wird die ABD automatisch für Sie erstellt.

Abschließend erhalten Sie einen elektronischen Ausgangsvermerk zum Download, sobald Ihre Ware die EU verlassen hat. Den Ausgangsvermerk benötigen Sie als Nachweis für das Finanzamt.

Tipp 5: Die Warentarifnummer

Die Warentarifnummer – auch HS Code genannt – ist das zentrale Ordnungskriterium im grenzüberschreitenden Handel. Von der korrekten Eintarifierung der Ware hängen sämtliche Maßnahmen der Zollstelle ab. Die Warentarifnummer ist für den Export also das, was die Zolltarifnummer für den Import darstellt. Und beide sind teilidentisch, denn die ersten acht Ziffern der Zolltarifnummer bilden die Warentarifnummer. Wer also durch Importe bereits die Zolltarifnummer der Ware kennt, hat auch automatisch die Warentarifnummer parat.

Um den korrekten HS Code bzw. die Warentarifnummer zu ermitteln, können Sie unseren kostenlosen HS Code Finder nutzen.

Falls die Warentarifnummer noch nicht bekannt ist, bietet die EU mit dem TARIC-System und der Datenbank EZT-online der Zollverwaltung zwei Möglichkeiten, um die passende Nummer zu ermitteln. Dieses Vorgehen ist jedoch mit einer gewissen Unsicherheit verbunden, denn die so ermittelten Nummern sind nicht verbindlich und es kann unterschiedliche Auffassungen über die korrekte Eintarifierung einer Ware geben. Für Unternehmen ist dies ärgerlich, denn eine Änderung kann Auswirkungen auf den Zollsatz und die erforderlichen Dokumente haben.

Um Verzögerungen bei Ihrem Export zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen auch hier, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen. Eine vZTA ist drei Jahre gültig und verbindlich für alle Zollstellen innerhalb der EU.

Extra-Tipp: Lieferbedingungen mit den Incoterms klar regeln

Bevor Ihre Ware die EU verlässt, sollte eine Frage vertraglich geklärt sein: Wer trägt welche Kosten – und ab welchem Punkt geht das Transportrisiko auf den Käufer über? Genau dafür gibt es die Incoterms 2020, die international standardisierten Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie regeln unter anderem, wer die Ausfuhr- und Einfuhrabwicklung übernimmt, wer Zölle und Steuern im Zielland zahlt und wer die Ware auf welchem Streckenabschnitt versichert.

Im Drittlandsversand sind vor allem zwei Klauseln praxisrelevant: Bei DDP (Delivered Duty Paid) übernehmen Sie als Exporteur alle Abgaben bis zur Zustellung, bei DAP (Delivered at Place) trägt Ihr Empfänger die Einfuhrkosten. Eine unklare oder fehlende Incoterms-Vereinbarung gehört zu den häufigsten Ursachen für Streitigkeiten und Verzögerungen am Zoll – nehmen Sie die vereinbarte Klausel deshalb immer in Kaufvertrag und Handelsrechnung auf. Welche der elf Klauseln zu Ihren Exporten passt, zeigt unsere Incoterms-Übersicht.

Fazit

Der Zollprozess für eine Ausfuhr aus Deutschland in einen Drittstaat birgt ein paar Stolpersteine und es gibt Sonderfälle, für die besondere Genehmigungen oder Lizenzen benötigt werden. Diese Tipps helfen Ihnen dabei, die gängigsten Probleme zu erkennen und so unnötige Verzögerungen und Mehrkosten zu reduzieren. Denken Sie aber daran, dass sich Zollvorschriften ändern können und es wichtig ist, auf dem Laufenden zu bleiben. Bei Fragen zum Thema Zoll, Einfuhr oder Ausfuhr, aber auch für allgemeine Fragen zu einem Versand unterstützen Sie die Versandexperten in unserem Kundenservice.

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