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Zusammenfassung

Das Wichtigste zum Chemikalien-Versand

  • Klasse 3 und Klasse 8 sind über LetMeShip versendbar, mit namentlichen Ausnahmen. Im Kleingebinde läuft der Versand meist als Limited Quantity.
  • Das Sicherheitsdatenblatt ist der Startpunkt. Abschnitt 14 liefert UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe – ohne diese Angaben ist keine Buchung möglich.
  • Verschiedene UN-Nummern dürfen nicht zusammen in ein Versandstück. Das ist der häufigste Fehler bei gemischten Chemikalien-Sendungen.
  • Erhitzte und temperaturkontrollierte Stoffe sind ausgeschlossen, ebenso mehrere Säuren und Nitriersäuremischungen.

Wer versendet Farben, Lacke und Chemikalien für Geschäftskunden?

Die Express-Carrier befördern Chemikalien in Kleingebinden grundsätzlich – aber nur für Geschäftskunden mit einer Gefahrgut-Vereinbarung. Wer nur gelegentlich versendet, steht damit vor einem Aufwand, der sich kaum rechnet: eigene Verträge, eigene Prüfungen, eigenes Onboarding bei jedem Carrier.

LetMeShip bündelt diesen Zugang. Sie brauchen keine eigene Vertragsbeziehung zu DHL, UPS, FedEx oder TNT, sondern eine Freischaltung bei uns – geprüft und erteilt von unserem Gefahrgutbeauftragten, bei passenden Voraussetzungen direkt im 15-Minuten-Termin. Danach vergleichen Sie Carrier und Services in der Buchungsmaske und buchen selbst.

Typische Absender sind Farben- und Lackhersteller, Chemiehändler mit Musterversand, Reinigungsmittel-Distributoren, Labore und Industriebetriebe, die Betriebsstoffe an Servicestandorte schicken. Mehr zum Gesamtprozess auf der Seite zum Gefahrgut-Versand.

Klasse 3 und Klasse 8 im Kleingebinde

Die meisten Chemikalien-Sendungen im B2B-Paketversand fallen in eine dieser beiden Klassen:

  • Klasse 3 – entzündbare flüssige Stoffe: Farben und Lacke (UN 1263), Lösungsmittel, Klebstoffe, alkoholhaltige Zubereitungen, entzündbare Flüssigkeiten ohne genauere Bezeichnung (UN 1993).
  • Klasse 8 – ätzende Stoffe: Säuren, Laugen, Reinigungskonzentrate, Elektrolyte, Akkumulatoren.

Im Kleingebinde greift häufig die Regelung für Limited Quantities nach Kapitel 3.4 ADR: Bleiben Sie unter den Mengengrenzen je Innenverpackung und je Versandstück, entfällt ein Teil der Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Noch weiter gehen die Excepted Quantities nach Kapitel 3.5 ADR und Abschnitt 2.6 IATA-DGR. Wichtig: Leerverpackungen, mit denen Gefahrgüter transportiert wurden, fallen ebenfalls unter die Gefahrgutvorschriften.

Ob Ihre Sendung LQ-fähig ist, hängt von UN-Nummer, Verpackungsgruppe und Füllmenge ab. Die maßgeblichen Werte stehen in der Gefahrgut-Tabelle zu Ihrer UN-Nummer; die Angaben dazu finden Sie im Sicherheitsdatenblatt.

Björn E., Gefahrgutbeauftragter bei LetMeShip

Bereit für Ihren Freigabe-Termin?

15 Minuten, online per Video oder Telefon. Bei passenden Voraussetzungen schalten wir Sie direkt im Gespräch frei. Sie sind unsicher, ob Ihre Sendung überhaupt durchgeht? Fragen Sie vorab kurz nach, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Was ausgeschlossen ist

Damit Sie vor dem Termin wissen, woran eine Sendung scheitern kann – diese Stoffe sind nach unseren Sonderbedingungen für Gefahrgutversandbuchungen ausgeschlossen:

  • Klasse 3, Luft und Straße: UN 1162 (Dimethyldichlorsilan), UN 1308 (Zirkonium suspendiert in einem entzündbaren flüssigen Stoff) sowie Stoffe, die bei erhöhter Temperatur transportiert werden müssen (UN 3256, UN 3257).
  • Klasse 8, Luft und Straße: UN 2215 und UN 2576 in geschmolzenem Zustand, UN 1796 (Nitriersäuremischung), UN 1826 (Abfallnitriersäuremischung) und UN 2031 (Salpetersäure).
  • Klasse 8, Straße: UN 2794 und UN 2795 (Nassbatterien mit Säure bzw. Alkalien) – es sei denn, sie entsprechen vollständig der ADR-Sondervorschrift 598, die Transportroute enthält keine Fährüberfahrt und auf Frachtbrief und Verpackung steht der Vermerk „UN 2794/UN 2795 – Gemäß SV 598 ADR nicht beschränkt“.
  • Unabhängig von der Klasse: Stoffe, die einer Temperaturkontrolle unterliegen. Damit sind auch gekühlt zu transportierende Reagenzien und Chemikalien ausgeschlossen.
  • Vollständig ausgeschlossen sind außerdem die Klassen 6.1 (giftige Stoffe) und 2.3 (giftige Gase) sowie UN 3077 und UN 3082 (umweltgefährdende Stoffe, n.a.g.).

Auch der Verkehrsträger ist begrenzt: Schiene, See- und Binnenschiff bilden wir nicht ab, auch nicht als Multimodal-Lösung. Und im Straßentransport endet der Plattform-Versand an der 1000-Punkte-Grenze nach ADR 1.1.3.6 – für größere Mengen brauchen Sie eine spezialisierte Spedition.

Sicherheitsdatenblatt und Deklaration

Bei Chemikalien ist das Sicherheitsdatenblatt das zentrale Dokument. Vor jeder Buchung sind Sie verpflichtet, es – insbesondere Abschnitt 14 – auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, die passende Versandoption im Portal zu wählen, alle geforderten Dokumente in Ihrem Account hochzuladen und die Warnhinweise sowie Validierungen zu beachten. Dem Gefahrgut ist das Sicherheitsdatenblatt entsprechend den Vorgaben des ausführenden Carriers beizulegen.

In der Buchungsmaske geben Sie Gefahrgutklasse, Bezeichnung, UN-Nummer, Verpackungsgruppe, gegebenenfalls den Tunnelbeschränkungscode sowie Menge je Versandstück, Gesamtmenge und Bruttogewicht an – und ob es sich um LQ oder EQ handelt. Die Plattform führt Sie nach der Freischaltung durch diese Pflichtfelder.


FAQ

Häufige Fragen zum Chemikalien-Versand

Kann ich Farben und Lacke als Paket versenden?

Ja, als Geschäftskunde nach erfolgter Freischaltung. Farben und Lacke fallen in Klasse 3; im Kleingebinde laufen sie häufig als Limited Quantity. Voraussetzung sind UN-konforme Verpackung, korrekte Kennzeichnung und ein vollständiges Sicherheitsdatenblatt.

Darf ich mehrere Chemikalien in einem Paket verschicken?

Nicht mit verschiedenen UN-Nummern. Gefahrgüter unterschiedlicher UN-Nummern, die in einem Versandstück oder einer Umverpackung zusammengepackt sind, sind über LetMeShip vom Transport ausgeschlossen. Mehrere Gebinde derselben UN-Nummer sind dagegen möglich, solange die Mengengrenzen eingehalten werden.

Brauche ich für Chemikalien eine Schulung?

Ja. Wer Gefahrgut-Sendungen vorbereitet oder bucht, benötigt eine Unterweisung nach ADR 1.3 für den Straßentransport oder IATA DGR 1.5 für die Luftfracht. Den Schulungsnachweis fordern wir bei der Freischaltung an; auf Wunsch vermitteln wir Schulungsanbieter. Ein bestellter Gefahrgutbeauftragter ist dafür nicht erforderlich.

Kann ich Laborchemikalien gekühlt versenden?

Nein. Stoffe, die einer Temperaturkontrolle unterliegen, sind über LetMeShip unabhängig von der Gefahrgutklasse generell vom Transport ausgeschlossen. Kühlketten-Logistik bilden wir nicht ab.