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Auf einen Blick

Die Import-Formalitäten in Kürze

Als Importeur tragen Sie weniger Verantwortung als ein Exporteur – trotzdem entscheiden einige Formalitäten darüber, ob Ihre Sendung reibungslos durch den Zoll kommt. Die wichtigsten Einfuhrbestimmungen in Deutschland betreffen die EORI-Nummer, die Einfuhranmeldung, die korrekte Zolltarifnummer und vollständige Versanddokumente. Der eigentliche Zollprozess dauert bei korrekten Unterlagen nach unserer Erfahrung meist nur 1–2 Werktage; Fehler in den Angaben sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Mit den richtigen Unterlagen – und einem erfahrenen Carrier an Ihrer Seite – läuft Ihr Import ohne Überraschungen.

Titelseite der LetMeShip Import-Checkliste: Zwei Lagermitarbeiter mit Schutzhelmen prüfen Importunterlagen an einem Laptop im Lager.

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Laden Sie sich die Import-Checkliste kostenlos herunter und behalten Sie EORI-Nummer, Dokumente und Zollangaben für Ihren nächsten Import stets im Blick.

Import vs. Export

Warum der Import einfacher ist als der Export

Eine gute Nachricht vorweg: Der Arbeitsaufwand und die Verantwortlichkeiten bei einer Wareneinfuhr sind für Sie als Importeur wesentlich geringer als für einen Exporteur. Trotzdem gibt es einige Formalitäten, die Sie kennen sollten, bevor die erste Sendung unterwegs ist: die Einfuhranmeldung beim deutschen Zoll, vollständige Versandunterlagen beim Absender und die Zollprüfung, die jede zollpflichtige Sendung ausnahmslos durchläuft.

Diese Import-Checkliste gilt unabhängig davon, aus welchem Land Sie importieren – die Formalitäten für die Einfuhrbestimmungen in Deutschland sind bei einem Import aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich identisch, egal ob die Ware aus Drittländern wie Asien oder Nordamerika kommt. Einen Überblick zu Ihrem konkreten Herkunftsland finden Sie auf unserer Warenimport-Spezialseite. Mit der Checkliste navigieren Sie sicher durch alle Formalitäten und vermeiden Verzögerungen im Verzollungsprozess.

Versandkosten für Ihren Import berechnen

Größter Hebel dieser Checkliste

EORI-Nummer beantragen: Der wichtigste Schritt vor Ihrem ersten Import

Keine Formalität wird beim Warenimport so häufig gesucht und so oft missverstanden wie die EORI-Nummer. Ohne sie kommt keine Zollanmeldung durch – deshalb ist sie der erste Punkt auf jeder ernstzunehmenden Import-Checkliste und der Abschnitt, dem Sie die meiste Aufmerksamkeit schenken sollten.

Was ist eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification) ist der Nachfolger der alten Zollnummer auf europäischer Ebene und dient der eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten im Außenhandel. Sie ist EU-weit einheitlich aufgebaut, wird in Deutschland aber national vergeben und beschleunigt die automatisierte Zollabfertigung erheblich – ohne EORI-Nummer bleibt jede Zollanmeldung stecken.

Wer braucht eine EORI-Nummer?

Jedes Unternehmen, das gewerblich Waren aus einem Nicht-EU-Land importiert oder in ein solches exportiert, benötigt eine eigene EORI-Nummer. Voraussetzung ist eine gewerbliche Anmeldung: Der Empfänger muss als Unternehmen registriert sein, ein Gewerbe angemeldet haben und über eine „verzollfähige“ Adresse verfügen. Für private Einzelimporte ohne gewerblichen Hintergrund ist in der Regel keine eigene EORI-Nummer notwendig – mehr dazu weiter unten.

EORI-Nummer beantragen: Schritt für Schritt

Konkret heißt das für Sie: Die EORI-Nummer beantragen Sie kostenlos bei der Generalzolldirektion (Dienstort Dresden), ausschließlich digital über das Zoll-Portal der deutschen Zollverwaltung. Der Weg dorthin läuft in vier Schritten:

  • Im Zoll-Portal registrieren
    Legen Sie einen Zugang für Ihr Unternehmen im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung an, falls noch nicht vorhanden.
  • Zum Bereich „EORI-Nummer Verwaltung“ navigieren
    Dort stellen Sie den Antrag oder ändern bereits hinterlegte Unternehmensdaten.
  • EORI-Nummer beantragen
    Tragen Sie Ihre Unternehmensdaten vollständig ein und reichen Sie den Antrag digital ein.
  • Erfolgsmeldung abwarten
    Nach der Prüfung erhalten Sie die Bestätigung Ihrer EORI-Nummer per E-Mail – ab sofort einsatzbereit für jede Zollanmeldung.

Wie lange dauert die Beantragung?

In der Praxis liegt die Bearbeitungszeit meist bei wenigen Werktagen, sofern Ihre Unternehmensangaben vollständig und plausibel sind. Beantragen Sie die EORI-Nummer daher am besten, bevor die erste Sendung unterwegs ist – so vermeiden Sie, dass eine bereits abgeholte Ware beim Zoll auf eine fehlende Nummer wartet.

EORI-Nummer vs. USt-IdNr.: Der Unterschied

Die EORI-Nummer wird häufig mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwechselt – beide sind aber unterschiedliche Register mit unterschiedlichem Zweck. Die USt-IdNr. identifiziert Ihr Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden bei innergemeinschaftlichen Umsätzen, die EORI-Nummer identifiziert Sie ausschließlich gegenüber den Zollbehörden bei der Ein- und Ausfuhr. Sie benötigen für den Warenimport also beide Nummern parallel, sofern Sie regelmäßig innergemeinschaftlich handeln und mit Drittländern importieren.

Was passiert ohne EORI-Nummer?

Ohne gültige EORI-Nummer kann keine Zollanmeldung abgeschlossen werden – Ihre Sendung bleibt beim Zoll liegen, bis die Nummer nachgereicht wird. Das führt zu Verzögerungen, zusätzlichen Lagerkosten beim Carrier und im schlimmsten Fall zur Rücksendung an den Absender. Halten Sie Ihre EORI-Nummer deshalb griffbereit – sie wird für jedes Zolldokument benötigt.

Formalität Nummer zwei

Einfuhrbestimmungen Deutschland: Anmeldung und Zollangaben

Die Einfuhranmeldung dient der statistischen Erfassung von Waren und ist Teil der grundlegenden Einfuhrbestimmungen in Deutschland. Grundsätzlich müssen alle Drittlandswaren – also Waren aus Nicht-EU-Ländern – bei der Einfuhr in die EU angemeldet werden, unabhängig vom Warenwert. Die Einfuhrzollanmeldung digital über den beauftragten Carrier oder eine Versandplattform ist inzwischen der Regelfall.

Über Ihre Waren dürfen Sie als Importeur erst frei verfügen, wenn diese dem Zoll vorgeführt, zollrechtlich abgefertigt und Ihnen anschließend überlassen wurden. Für die Zollanmeldung und die Prüfung der Einfuhrbestimmungen benötigt der Zoll konkrete Angaben zu Warenwert und Wareninhalt. Der Absender legt diese Angaben in der Regel über eine Zollinhaltserklärung (Formular CN23) oder – bei Buchung über eine Versandplattform – über eine Zollrechnung bei. Genau in diesem Zusammenhang sind vollständige Zolldokumente entscheidend: Fehlt eine Angabe, verzögert sich die Zollprüfung.

Verwechseln Sie die Einfuhr dabei nicht mit der Ausfuhr: Bei der Ausfuhr aus Deutschland wird ab einem Warenwert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg eine förmliche, elektronische Zollanmeldung Pflicht – unterhalb dieser Schwelle sind vereinfachte Ausfuhrverfahren möglich. Diese Grenze gilt ausschließlich für die Ausfuhr. Bei der Einfuhr gibt es eine solche Bagatellschwelle nicht: Als Importeur melden Sie jede Sendung aus einem Drittland an, unabhängig davon, ob der Warenwert bei 10 € oder bei 10.000 € liegt.

Wichtig für die Praxis: Grundsätzlich darf jeder Einwohner Waren importieren – die strengeren Anforderungen an die „Verzollfähigkeit“ (gewerbliche Anmeldung, EORI-Nummer) gelten spezifisch für Unternehmen, nicht für den Import an sich.

Formalität Nummer drei

Zolltarifnummer und verbindliche Auskunft (vZTA)

Importieren Sie Waren von außerhalb der EU, benötigen Sie zusätzlich eine korrekte Zolltarifnummer – sie muss bereits auf der Handelsrechnung angegeben sein. Die Zolltarifnummer legt fest, welche Import- und Exportvorschriften gelten und in welcher Höhe Einfuhr- beziehungsweise Ausfuhrabgaben anfallen. Den passenden Code für Ihre Ware ermitteln Sie am schnellsten mit dem HS-Code-Finder.

Im Zollprozess wird die Zolltarifnummer auf allen Begleitpapieren geprüft. Der Absender muss sie korrekt auf Zollinhaltserklärung und Handelsrechnung vermerken – eine falsche oder fehlende Angabe gehört zu den häufigsten Ursachen für Rückfragen des Zolls.

Bei Unsicherheit hilft zunächst eine kostenfreie, unverbindliche Auskunft der Zentralen Auskunft des Zolls; für Rechtssicherheit bei wiederkehrenden Importen lohnt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), die bis zu drei Jahre gilt. Voraussetzungen, Kosten und den Beantragungsweg der vZTA im Detail erklärt unsere Zoll-Checkliste.

Vor der Abholung

Checkliste: Diese Angaben bereiten Ihren Import vor

Neben EORI-Nummer, Einfuhranmeldung und Zolltarifnummer entscheiden einige organisatorische Angaben darüber, ob Ihre Sendung ohne Umwege ankommt.

Prüfen Sie vor jeder Buchung diese Punkte:

  • Absenderadresse verifizieren: Kontaktangaben des Exporteurs müssen korrekt und aktuell sein – nehmen Sie im Zweifel persönlich Kontakt auf. Das vermeidet Verzögerungen bei der Abholung, insbesondere in Nicht-EU-Ländern mit höheren logistischen Hürden.
  • Zustelladresse vollständig angeben: Neben der Empfängeradresse gehören eine konkrete Kontaktperson und eine Telefonnummer dazu, damit Absprachen bei der Anlieferung reibungslos laufen.
  • Frachtschein erstellen: Erst wenn die oben genannten Angaben stehen, erstellen Sie den Frachtschein und senden ihn an den Exporteur – der Carrier holt die Sendung dann mit den vereinbarten Informationen ab.
  • Incoterms klären: Legen Sie mit dem Absender fest, wer für Transport, Versicherung und Zollkosten verantwortlich ist. Die gängigen Regeln dazu finden Sie in unserem Leitfaden zu Incoterms.
  • Verbotsgüter ausschließen: Prüfen Sie vor dem Versand, ob Ihre Ware unter die in unseren AGB (Ziffer 6) gelisteten Verbotsgüter fällt – so vermeiden Sie eine Sendung, die gar nicht erst verzollt werden kann.
  • Einfuhrgenehmigung prüfen: Für bestimmte Warenarten ist zusätzlich zur Zollanmeldung eine gesonderte Einfuhrgenehmigung erforderlich – klären Sie das vorab mit Ihrem Ansprechpartner.

Was LetMeShip anders macht

Import mit oder ohne LetMeShip im Vergleich

Alle Formalitäten aus dieser Checkliste können Sie selbst organisieren – oder Sie lassen sich von einem erfahrenen Carrier begleiten. Der Unterschied zeigt sich vor allem im administrativen Aufwand:

Ohne LetMeShip

  • EORI-Nummer und Einfuhrbestimmungen komplett in Eigenregie klären, ohne festen Ansprechpartner beim Zoll
  • Zolltarifnummer und Einfuhrgenehmigung selbst recherchieren und auf der Handelsrechnung nachhalten
  • Verzollungsanweisung und Vollmacht für den Carrier eigenständig organisieren
  • Keine zentrale Sendungsverfolgung über mehrere Carrier hinweg
  • Bei Zollhindernissen niemand, der direkt mit dem Zoll kommuniziert

Mit LetMeShip

  • Persönlicher Ansprechpartner für EORI-Nummer und Einfuhrbestimmungen
  • Carrier übernimmt Zolltarifnummer-Prüfung und Verzollungsanweisung mit eigener Vollmacht
  • Echtzeit-Tracking im Dashboard, unabhängig vom Carrier
  • Abgesichert durch die LetMeShip Garantie
  • Über 20 Carrier für Ihren Import im transparenten Preisvergleich

Volle Transparenz

Sendung verfolgen mit Track & Trace

Mit der Sendungsverfolgung behalten Sie den Weg jeder Sendung im Blick – unabhängig davon, welchen Carrier Sie gebucht haben. Sie sehen jederzeit, wann Ihre Sendung in Deutschland eintrifft, und können sich rechtzeitig auf anstehende Zollformalitäten vorbereiten. Gerade bei zollpflichtigen Importen lohnt sich der regelmäßige Blick ins Tracking: Ein Status wie „On Hold“ signalisiert frühzeitig, dass der Zoll noch Angaben oder Dokumente benötigt.

Wer verzollt für Sie

Zollabwicklung und Zollabgaben: Ihre drei Optionen

Sobald Ihre zollpflichtige Sendung in Deutschland eintrifft, kontaktiert der Zoll Sie mit der Frage, wie Sie verzollen möchten. Sie haben drei Optionen:

  • Selbst verzollen: volle Kontrolle, aber auch volle Verantwortung – erfordert Zollkenntnis und Zeit.
  • Zollagentur beauftragen: Fachkompetenz ist vorhanden, kostet aber zusätzliche Gebühren.
  • Carrier verzollen lassen (empfohlen): Der Carrier ist erfahren, kommuniziert eigenständig mit dem Zoll und reduziert Ihren administrativen Aufwand deutlich.

Bei Nachfrage seitens des Zolls gilt: Stellen Sie alle Versanddokumente dem Zoll umgehend zur Verfügung, um Ihren Warenimport erfolgreich abzuschließen. Bei einer nicht zollpflichtigen Sendung entfällt dieser Schritt. Die genaue Höhe der Zollabgaben erfahren Sie direkt vom Zoll oder über Ihren Zollbroker – sie variiert je nach Warenwert, Warenart und Zolltarifnummer.

Wichtig für die Praxis (Stand: 08/2026): Seit dem 1. Juli 2026 ist die frühere Zollfreigrenze von 150 € Sachwert entfallen. Die neue pauschale Einfuhrabgabe von 3 € pro Warenkategorie gilt dabei ausschließlich für Fernverkäufe an Privatkunden über das IOSS-Verfahren sowie für klassische Postsendungen. Für Geschäftskunden mit Kurier- oder Expressversand – also für den in dieser Checkliste beschriebenen Importweg – greift diese Pauschale nicht: Hier gelten bereits ab dem ersten Euro Warenwert die regulären, tarifgebundenen Zollsätze nach Zolltarifnummer, wie oben beschrieben. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent fällt davon unabhängig grundsätzlich ab einem Warenwert von 0 € an. Eine erste Kosteneinschätzung für Ihre konkrete Sendung liefert der Zollrechner. Für den vollständigen Zollanmeldungs-Prozess in beide Richtungen – Import und Export – finden Sie eine kompakte Übersicht in unserer Zoll-Checkliste.

So läuft die Verzollung ab

Der Zollprozess in 5 Schritten

Sobald Ihre Sendung beim deutschen Zoll eintrifft, durchläuft sie einen weitgehend automatisierten Prozess: von der ersten Zollbeschau (Status „On Hold“) über die Verzollungsanweisung an den Carrier bis zur Freigabe mit dem Status „Cleared by Customs“ – anschließend ist Ihre Ware auf dem Weg zu Ihnen. Bei vollständigen Unterlagen läuft dieser Ablauf nach unserer Erfahrung meist innerhalb weniger Werktage reibungslos; die häufigsten Verzögerungen entstehen durch einen unplausiblen Warenwert oder fehlende Handelsdokumente. Alle fünf Schritte im Detail – inklusive der einzelnen Status-Meldungen in der Sendungsverfolgung – erklärt unsere Zoll-Checkliste Schritt für Schritt.

Digitalisierung im Zoll

ICS2: Das EU-Frachtinformationssystem

Mit dem Import Control System 2 (ICS2) hat die EU ein Frachtinformationssystem für Sicherheit und Gefahrenabwehr eingeführt, das schrittweise in mehreren Phasen umgesetzt wird. Frachtinformationen und Risikoanalysen ermöglichen es den Zollbehörden, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und so früh wie möglich in der Lieferkette zu reagieren – zum Schutz des EU-Binnenmarkts.

Für Ihre Buchung über eine Online-Versandplattform bedeutet das vor allem eines: die zunehmende Einführung digitaler Handelsdokumente („Digital Trade Documents“) als Schritt hin zu einem vollständig digitalisierten Versandprozess.

Konkret profitieren Sie von:

  • Daten- und Dokumentenübertragung direkt an Carrier und Zoll – kein Papierkram mehr
  • Alle relevanten Dokumente transparent an einem Ort – nichts geht verloren
  • Schnellere Zollfreigabe durch frühzeitige Risikobewertung
  • Bessere Datenqualität, da falsche oder vergessene Angaben schon bei der Eingabe markiert werden

So geht es weiter

Nächste Schritte für Ihren Import

Mit dieser Checkliste haben Sie alle Einfuhrbestimmungen für Deutschland im Blick. Diese Schritte bringen Sie jetzt konkret voran:

  • EORI-Nummer beantragen
    Falls noch nicht vorhanden: kostenlos und digital über das Zoll-Portal, wie oben beschrieben.
  • Zolltarifnummer und Kosten prüfen
    Ermitteln Sie die passende Zolltarifnummer und schätzen Sie Ihre Einfuhrabgaben mit dem Zollrechner ab, bevor Sie buchen.
  • Carrier vergleichen und buchen
    Vergleichen Sie über 20 Carrier für Ihren Import und lassen Sie sich bei der Verzollung unterstützen – ohne Vertrag, ohne Mindestmenge.
  • Dokumente vorbereiten
    Absenderadresse verifizieren, Zustelladresse mit Kontaktperson angeben, Frachtschein erstellen und an den Exporteur senden.
  • Sendung verfolgen
    Nutzen Sie die Sendungsverfolgung und reagieren Sie zeitnah, falls der Zoll weitere Angaben anfordert.

Wenn es besonders schnell gehen muss, lohnt sich zusätzlich ein Blick in unseren Ratgeber zum Express-Import nach Deutschland.

Portrait LetMeShip Sales

Echte Versandexperten, kein Chatbot.

Unser Team ist Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr direkt für Sie erreichbar. Wenn etwas schiefgeht, sprechen wir mit dem Carrier. Sie müssen sich um nichts kümmern.

FAQ

Häufige Fragen zu Import und Zoll

Wie lange dauert es, bis Sie eine EORI-Nummer erhalten?

In der Regel wenige Werktage, sofern Ihre Unternehmensangaben vollständig und plausibel sind. Beantragen Sie die Nummer am besten schon vor der ersten Sendung.

Ist eine EORI-Nummer Pflicht?

Ja – ohne EORI-Nummer kann keine Zollanmeldung für gewerbliche Importe aus Nicht-EU-Ländern abgeschlossen werden. Sie ist eine zwingende Voraussetzung, keine optionale Angabe.

Ist die USt-IdNr. dasselbe wie die EORI-Nummer?

Nein. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer betrifft Finanzbehörden und innergemeinschaftliche Umsätze, die EORI-Nummer betrifft ausschließlich die Zollbehörden bei Ein- und Ausfuhr. Für den Warenimport benötigen Sie in der Regel beide Nummern.

Wie beantragen Privatpersonen eine EORI-Nummer?

Diese Checkliste richtet sich an Geschäftskunden, für die die Beantragung wie oben beschrieben unkompliziert läuft. Privatpersonen können zwar grundsätzlich ebenfalls eine EORI-Nummer beantragen, benötigen dafür aber in der Praxis meist keinen eigenen Antrag: Bei privaten Einzelimporten reicht in der Regel die Angabe im Rahmen der einmaligen Zollanmeldung, da eine EORI-Nummer eine gewerbliche, „verzollfähige“ Anmeldung voraussetzt.

Welche Dokumente sind für den Import geeignet?

Typischerweise: elektronische Zollanmeldung, Handels- oder Proformarechnung, Frachtdokumente sowie – je nach Warenart und Herkunftsland – Präferenznachweise, Ursprungszeugnisse oder eine Einfuhrgenehmigung.

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Zollanmeldung?

Vor allem die Zollinhaltserklärung (Formular CN23) oder die Zollrechnung bei Buchung über eine Versandplattform, dazu Handelsrechnung, Frachtschein und – bei Bedarf – Präferenznachweise.

Welche Waren müssen beim Zoll angemeldet werden?

Grundsätzlich alle Drittlandswaren, also Waren aus Nicht-EU-Ländern, unabhängig vom Warenwert. Eine Ausnahme bilden lediglich klar definierte Sonderfälle innerhalb der EU-Zollunion.

Woher wissen Sie, dass Sie Zoll zahlen müssen?

Der Zoll kontaktiert Sie aktiv, sobald eine zollpflichtige Sendung in Deutschland eintrifft, und fragt nach der gewünschten Verzollungsart.

Wie viel Zoll zahlen Sie bei einem Warenwert von 200 €?

Die frühere Zollfreigrenze von 150 € Sachwert ist entfallen (Stand: 08/2026). Bei 200 € Warenwert gelten die regulären, warenspezifischen Zollsätze nach Zolltarifnummer, deren genaue Höhe von der Warenart abhängt – die neue 3-€-Pauschale für Kleinsendungen greift hier nicht, da sie nur für Fernverkäufe an Privatkunden per IOSS beziehungsweise für klassische Postsendungen gilt, nicht für Geschäftskunden mit Kurier- oder Expressversand. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent an. Eine verlässliche Einschätzung für Ihre konkrete Ware liefert der Zollrechner.

Wie können Sie Zollgebühren reduzieren?

Eine korrekte Zolltarifnummer, ein realistischer Warenwert und – bei entsprechendem Herkunftsland – ein gültiger Präferenznachweis können die Abgabenhöhe senken. Zollgebühren komplett vermeiden lässt sich für zollpflichtige Sendungen nicht.

Wer zahlt den Zoll – Käufer oder Verkäufer?

Das hängt von den vereinbarten Incoterms ab. Ohne abweichende Vereinbarung trägt in der Regel der Importeur (Käufer) die Zollabgaben; bestimmte Incoterms-Klauseln verpflichten stattdessen den Exporteur.

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